Einstellung bei Tatverdacht der Tierquälerei

16.02.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Tierquälerei
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde Tierquälerei vorgeworfenEine Passantin wollte beobachtet haben, wie er seine Hündin getreten habe. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Strafverteidiger Herr Grabitz darlegen, dass ein Missverständnis vorgelegen haben dürfte und der Mandant die Hündin nur zu Erziehungszwecken eingeengt habe. Jedenfalls konnte rechtlich argumentiert werden, dass die Erheblichkeitsschwelle zu einer Tierquälerei noch nicht überschritten war. Dies überzeugte die Staatsanwaltschaft. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.