Einstellung bei Tatverdacht der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

16.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder)
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel  
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich am unerlaubten Glücksspiel beteiligt zu habenSeine Bank habe Geld-Transaktionen von unbekannten Online-Glücksspielanbietern und Zahlungsdienstleistern beobachten können. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger Moro darlegen, dass bereits der hinreichende Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht bestand. Es mangelte am Vorsatz. Es konnte nicht dargelegt werden, dass die Gelder von den Zahlungsdienstleistern aus der Beteiligung an einem unerlaubten Glücksspiel stammten. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.