17.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Bedrohung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Partnerin auf der Social-Media-Plattform TikTok damit bedroht zu haben, heimliche Aufnahmen von ihr zu veröffentlichen. Aufgrund ihres strengen religiösen Hintergrunds soll sie deshalb um ihr Leben gefürchtet haben. Strafverteidiger Bartsch konnte in seiner Schutzschrift darlegen, dass keine der vorgebrachten Beweise darauf hindeuteten, dass unser Mandant seine Finger im Spiel gehabt hat. Die Aussage der Anzeigenerstatterin war von Widersprüchen und losen Enden durchzogen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
