16.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder)
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich am unerlaubten Glücksspiel beteiligt zu haben. Seine Bank habe Geld-Transaktionen von unbekannten Online-Glücksspielanbietern und Zahlungsdienstleistern beobachten können. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger Moro darlegen, dass bereits der hinreichende Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht bestand. Es mangelte am Vorsatz. Es konnte nicht dargelegt werden, dass die Gelder von den Zahlungsdienstleistern aus der Beteiligung an einem unerlaubten Glücksspiel stammten. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
