03.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Gießen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdachts der Insolvenzverschleppung
ERGEBNIS: Einstellung
Anlass dieses Ermittlungsverfahren, war der Insolvenzantrag des Mandanten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, habe der Mandant bereits Monate vor dem Antrag gewusst, dass dieser Zahlungsunfähig sei und dennoch keinen Insolvenzantrag gestellt. In einer gut begründeten Schutzschrift hat der Strafverteidiger Christoph Grabitz gegenüber der Staatsanwaltschaft darlegen können, dass der Vorwurf gegenüber dem Mandanten für diesen Deliktstypus als gering einzuschätzen sei und demnach eine Einstellung angebracht wäre.
