Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Diebstahl
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Hamburg
Einstellung trotz aufmerksamen Kaufhausdetektivs
Unserer Mandantin wurde ein Ladendiebstahl vorgeworfen. Sie soll zwei Halsketten und ein Parfum im Wert von insgesamt 61,89 EUR in ihrer Handtasche verschwinden lassen und anschließend den Laden verlassen haben. Dabei sei sie von einem Kaufhausdetektiv beobachtet und anschließend gestellt worden. Strafverteidigerin Franziska Mayer führte in einer gut begründeten Schutzschrift aus, weshalb die Voraussetzung für eine Einstellung wegen Geringfügigkeit vorlagen. Die Mandantin zeigte sich geständig und bereute die Tat. Zudem begleitete sie den Detektiv ohne jegliche Gegenwehr und gab die entwendeten Gegenstände freiwillig wieder heraus. Die Staatsanwaltschaft ließ sich von der Schutzschrift überzeugen. Sie stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.