Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Nötigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Unserer Mandantin wurde eine Nötigung vorgeworfen. Sie soll die Fahrzeuge ihres Nachbarn so eingeparkt haben, dass dieser nicht mehr ungehindert wegfahren habe können. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Einstellung des Verfahrens erwirken, da der Tatnachweis nicht mit der hinreichenden Wahrscheinlichkeit erbracht werden konnte und die Annahme einer Nötigung auch aus rechtlichen Gründen völlig abwegig war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.