09. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Von Sicherheitsleuten verprügelt?

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig 

Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Dem Mandanten (Türsteher) wurde eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Mit einer Flasche soll er zwei Beschuldigte geschlagen haben, die aber ihrerseits in derselben Sache beschuldigt waren, nachts alkoholisiert Flaschen auf Personen und Autos geworfen zu haben. Einer der beiden hatte keine Aussage gemacht, der andere behauptete später, von sieben Sicherheitspersonen grundlos verprügelt worden zu sein. In einer Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Widersprüche in der Aussage des Belastungszeugen zu den Angaben eines neutralen Zeugen sowie unseres Mandanten herausarbeiten. Weder war eine konkrete Tathandlung noch die Täterschaft unseres Mandanten hinreichend wahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft folgte unserem Antrag und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.