28. März 2022 | Defensio-Fälle

Onanieren im Auto strafbar?

Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier 

Vorwurf: Erregung öffentlichen Ärgernisses 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht 

Wo? Dortmund 

 

Der Mandant sollte in seinem Auto onaniert haben. Der Verdacht beruhte im Wesentlichen auf den Angaben zweier Zeuginnen, die das Geschehen durch verschwommene Fensterscheiben wahrgenommen haben wollen. Strafverteidiger Hillingmeier konnte darlegen, dass die Zeuginnen keine eigenen Wahrnehmungen beschrieben sondern schlussfolgernd mutmaßten. Selbst wenn der Mandant in seinem Auto onaniert haben sollte, so Hillingmeier, habe es an der Absicht des Mandanten gefehlt, ein öffentliches Ärgernis herbeizuführen. Absicht ist definiert als zielgerichteter Erfolgswille. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Sie stellte das Verfahren antragsgemäß ein.