Datum der Einstellung 17.11.2021
Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs u.a.
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Unserem Mandanten wurde eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, eine versuchte gefährliche Körperverletzung, ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und eine Sachbeschädigung vorgeworfen. Da sich der Fahrer eines E-Scooters einer Verkehrskontrolle entziehen wollte und der mehrfachen Aufforderung, anzuhalten, nicht nachkam, versuchten die Polizeibeamten ihn mit dem Funkstreifenwagen auszubremsen, indem sie in Schrittgeschwindigkeit die Beifahrertür öffneten. Der Fahrer des E-Scooters, der keine Ausweichmöglichkeit hatte, konnte abspringen und flüchten. Der E-Scooter kollidierte mit der Beifahrertür und verfehlte die Polizeibeamtin, die gerade aussteigen wollte, nur knapp. In der Schutzschrift konnte herausgearbeitet werden, dass unserem Mandanten die Täterschaft nicht nachgewiesen werden konnte. Bei der Personenbeschreibung handelte es sich um eine Allerweltsbeschreibung ohne charakteristische Merkmale. Auch wenn der E-Roller zur Tatzeit auf unseren Mandanten registriert gewesen sein soll, konnte ihm nicht nachgewiesen werden, auch Fahrer des E-Rollers gewesen zu sein. Selbst wenn man unterstellt, bei dem Rollerfahrer handelte es sich um unseren Mandanten, scheitert ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen. Unser Mandant handelte ohne Vorsatz. Die Kollision wurde allein durch den Anhalteversuch der Polizei verursacht. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.