AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexuelle Belästigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexuelle Belästigung

20.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

20.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hagen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ca. drei Jahre vor der Anzeigenerstattung ein damals neunjähriges Mädchen bei ihrer Fahrradprüfung zu einem unbestimmten Zeitpunkt an das Gesäß gefasst zu haben. Auch der Anzeigenerstatter, ihr Vater habe bereits seit zwei Jahren von dem angeblichen Vorfall gewusst. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hagen konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass die Aussage nicht glaubhaft ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

14.11.2025 Einstellung bei sexueller Belästigung

14.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll über mehrere Tage hinweg die Zeugin wiederholt derart berührt haben, dass diese sich davon sexuell belästigt gefühlt habe. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass weder die Berührungen bewiesen werden konnten noch, dass die Zeugin sich von eventuellen Berührungen in dem Moment belästigt gefühlt habe. Vielmehr habe der Mandant davon ausgehen können, dass das ganze Geschehen einvernehmlich ablief. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

09.11.2025 Einstellung beim Vorwurf einer sexuellen Belästigung

09.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Wuppertal
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll während seiner Schicht als Pfleger in einem Krankenhaus eine Patientin unsittlich berührt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Missverständnis vorliegen musste. Die Anzeigenerstatterin hatte nach eigenen Angaben lediglich den Eindruck, sie sei unsittlich berührt worden. Eine Zeugin sprach lediglich von einem aufmunternden Streicheln über den Arm. Jedenfalls aber war unserem Mandanten kein Belästigungsvorsatz zu unterstellen. Alles sprach dafür, dass er die somnolente Anzeigenerstatterin lediglich zu einem Gespräch animieren wollte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

25.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

25.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Aachen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT:Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. In volltrunkenem Zustand sollte seiner Freundin in dem gemeinsamen Bett an Brust und Po gefasst haben, obwohl diese damit nicht einverstanden gewesen sei. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz die Vorwürfe ausräumen. Zum einen waren die Angaben der Anzeigenerstatterin diffus und unkonkret. Zum anderen wäre – bei Wahrunterstellung ihrer Beschwerden – davon auszugehen, dass unser schwer alkoholisierter Mandant keinen Belästigungsvorsatz hatte. Da die Berührungen nicht besonders intensiv waren und unser Mandant auch sofort damit aufgehört hatte, als er Gegenwind bekam, wurde auch eine Einstellung wegen Geringfügigkeit hilfsweise beantragt. Dem konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht verschließen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

08.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

08.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll seine Exfreundin mit Fake-Profilen unter falschem Namen genötigt haben, Nacktbilder von sich an ihn zu senden. Er soll damit gedroht haben, sonst andere Nacktfotos von ihr zu veröffentlichen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem ausführlichen Antrag darlegen, dass es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Mandant hinter den Profilen steckte. Nutzeranfragen bei den Social-Media-Plattformen liefen ist leere, genauso wie eine Überprüfung seines Mobiltelefons. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Bewertung an und stellte das Verfahren ein. Es gab keine Eintragung ins Führungszeugnis. 

03.10.2025 Einstellung bei Vorwurf der sexuellen Belästigung

03.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kiel 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll seine Arbeitskollegin mehrfach am Gesäß und den Brüsten berührt haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass es dem Mandanten jedenfalls am Vorsatz fehlte. Denn das Arbeitsverhältnis unseres Mandanten und der Anzeigenerstatterin war schon seit längerer Zeit von anrüchigen Bemerkungen und sexuell konnotierten Späßen geprägt. Dies hatte auch die Anzeigenerstatterin nicht negativ wahrgenommen. Dass die Anzeigenerstatterin darüber dennoch nicht hinaus gehen wollte, wurde unserem Mandanten mit der Anzeige klar. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein 

26.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht wegen sexueller Belästigung

26.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine flüchtige Bekannte, für die er romantisches Interesse empfand, sexuell belästigt zu haben. In einer ausführlich begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf legte Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig dar, dass bereits aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht besteht. Kern des Antrags war, dass das in Rede stehende Verhalten weder objektiv als sexuell belästigend einzuordnen ist noch aus der Situation oder dem Verhalten der Anzeigenerstatterin für den Mandanten erkennbar war, dass dieses Verhalten unerwünscht war. Ein vorsätzliches Handeln lässt sich somit nicht feststellen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

14.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

14.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll eine Tanzpartnerin gegen ihren Willen auf den Mund geküsst haben. Strafverteidiger Bartsch konnte in einem differenzierten Antrag darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht bestand. Zunächst wandte sich die Tanzpartnerin erst 10 Monate nach dem vermeintlichen Vorfall an die Polizei, sodass die Frist für die Stellung eines Strafantrages verstrichen war. Ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung war nicht ersichtlich. Die Aussage der Anzeigeerstatterin hielt zudem im entscheidenden Punkt einer aussagepsychologischen Überprüfung nicht stand. Selbst bei einer Wahrunterstellung standen einer Anklageerhebung rechtliche Gründe entgegen, die ausführlich dargelegt werden konnten. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

09.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

09.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einem elfjährigen Mädchen über die Wange gestreichelt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus rechtlichen Gründen mangels einer sexuell bestimmten Berührung nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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