AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexuelle Belästigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexuelle Belästigung

26.01.2026 Nichteröffnungsbeschluss bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

26.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Göttingen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen anderen Mann in der Dampfsauna seines Fitnessstudios sexuell belästigt zu haben. Die Mitarbeiter des Fitnessstudios verdächtigten unseren Mandanten. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Göttingen konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht schon aus tatsächlichen Gründen nicht vorliegt. Die durchgeführte Wahllichtbildvorlage war unbrauchbar. Zudem konnte Rechtsanwalt Bartsch aufzeigen, dass hochsuggestive Prozesse die Aussage maßgeblich beeinflusst hatten. Diese Argumentation überzeugte auch die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde eingestellt und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

12.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht sexueller Belästigung

12.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten, einem Physiotherapeuten, wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfenIm Rahmen der Behandlung einer Patientin soll er deren  Hose sowie die Unterhose in sexuell bestimmter Weise heruntergezogen und ihr Gesäß vollständig entblößt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass keine sexuelle Konnotation vorlag. Unser Mandant hatte die Erlaubnis für das teilweise Entblößen des Gesäßes zwecks Massage des so genannte Gluteus Maximus Muskels eingeholtEs lag eine lege artes durchgeführte Heilbehandlung vor, die von der Anzeigenerstatterin fehlerhaft interpretiert worden war. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

08.01.2026 Verdacht der sexuellen Belästigung

08.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen in seiner Wohnung seine Nachbarin sexuell belästigt zu haben. Er habe laut Anzeigenerstatterin ihre Schultern in sexueller Weise massiert. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass bereits der Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht bestand. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

04.12.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

04.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung u.a. 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde unter anderem eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll unter erheblichem Alkoholeinfluss die Hüfte und das Gesäß der Zeugin berührt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht, da unser Mandant schon nach Aussage der Zeuginnen aufgrund seiner Alkoholisierung von ihnen gestützt wurde und sich daher an ihnen festhielt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

20.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

20.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hagen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ca. drei Jahre vor der Anzeigenerstattung ein damals neunjähriges Mädchen bei ihrer Fahrradprüfung zu einem unbestimmten Zeitpunkt an das Gesäß gefasst zu haben. Auch der Anzeigenerstatter, ihr Vater habe bereits seit zwei Jahren von dem angeblichen Vorfall gewusst. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hagen konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass die Aussage nicht glaubhaft ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

14.11.2025 Einstellung bei sexueller Belästigung

14.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll über mehrere Tage hinweg die Zeugin wiederholt derart berührt haben, dass diese sich davon sexuell belästigt gefühlt habe. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass weder die Berührungen bewiesen werden konnten noch, dass die Zeugin sich von eventuellen Berührungen in dem Moment belästigt gefühlt habe. Vielmehr habe der Mandant davon ausgehen können, dass das ganze Geschehen einvernehmlich ablief. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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