SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
02.03.2026 Einstellung bei Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
02.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
02.03.2026 Einstellung bei Vorwurf Sexuelle Belästigung
02.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bochum
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
02.03.2026 Einstellung bei Vorwurf Verdachts der Verbreitung pornografischer Schriften
02.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdachts der Verbreitung pornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
01.03.2026 Einstellung bei Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern
01.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hanau
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
01.03.2026 Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern
01.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
27.02.2026 Einstellung bei Verdachts des Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Inhalte
27.02.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdachts des Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung gegn Auflage
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornographische Dateien über verschiedene Messenger-Dienste an Dritte versendet sowie entsprechendes Material auf seinen Endgeräten besessen zu haben. Bei der Auswertung zweier sichergestellter Geräte wurden entsprechende Dateien und Chatverläufe gefunden. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass jedenfalls kein Verbreiten im Sinne der Norm vorlag. Das Verfahren wurde daraufhin antragsgemäß gegen eine geringe Geldauflage eingestellt. Dem Mandanten blieb damit ein öffentlicher Strafprozess erspart – ebenso eine Eintragung im Führungszeugnis.
25.02.2026 Wiederherstellung der Freiheit bei zahlreichen sexualstrafrechtlichen Vorwürfen
25.02.2026
WO? Amtsgericht Neumünster
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes gem. § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen gem. § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB und der Herstellung eines kinderpornographischen Inhalts gem. § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB, dazu jeweils in Tatmehrheit mit der Verbreitung eines kinderpornographischen Inhalts gem. § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB, der zehnfachen Verbreitung jugendpornographischer Inhalte gem. § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB sowie dem zweifachen Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte gem. §§ 184b Abs. 3, 184c Abs. 3 StGB
ERGEBNIS: Wiederherstellung der Freiheit bei zahlreichen sexualstrafrechtlichen Vorwürfen
Unserem Mandanten wurden zahlreiche Sexualstraftaten, insgesamt fünfzehn einzelne Tathandlungen, vorgeworfen. Aufgrund dieser Umstände befand er sich im Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits seit fast sechs Monaten in der Untersuchungshaft. Schon im Zwischenverfahren gelang es Rechtsanwalt Bartsch gravierende Fehler der Anklageschrift aufzuzeigen, sodass der Eröffnungsbeschluss einen ersten rechtlichen Hinweis enthielt. Es ging um die Frage von Tateinheit und Tatmehrheit. Im Rahmen der Hauptverhandlung erfolgte auf Anmerkung der Verteidigung frühzeitig ein weiterer rechtlicher Hinweis. Abermals war von der Staatsanwaltschaft fälschlich von einer tatmehrheitlichen Begehung ausgegangen worden. Im weiteren Verlauf gelang es, die Besonderheiten in der Person des Mandanten mit einer äußerst umfangreichen Einlassung zum Ausdruck zu bringen. Letztlich verblieben statt der angeklagten fünfzehn Taten lediglich zehn separate Handlungen. Insoweit überzeugten die Ausführungen der Verteidigung, sodass entgegen des Antrages der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe ausgeurteilt und der Haftbefehl aufgehoben wurde.
22.02.2026 Einstellung bei Sexuelle Belästigung
22.02.2026
WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
21.02.2026 Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
21.02.2026
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
20.02.2026 Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
20.02.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hildesheim
WER? Strafverteidiger Link
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





