SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

25.11.2025 6 Monate Freiheitsstrafe m.B. beim Tatvorwurf Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften

25.11.2025

WO? Amtsgericht Ludwigsburg
WER? Strafverteidigerin Gieren
DELIKT: Besitz von kinder- und jugendpornographischen Schriften
ERGEBNIS: Bewährung

Der Mandant wurde durch das AG Ludwigsburg wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten m.B. verurteilt. Zusätzlich wurde eine Geldauflage von 3.000 Euro verhängt. Die Bewährungszeit beträgt 2 Jahre und er wird der Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt. Die vom Gericht verhängte Strafe blieb hinsichtlich der Geldauflage deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

24.11.2025 Verwarnung mit Strafvorbehalt beim Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

24.11.2025

WO? Amtsgericht Norderstedt
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Inhalt
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte eine Freiheitsstrafe jedoch verhindern. Das Gericht ließ sich von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt überzeugen. Das heißt nicht nur, dass die Freiheit erhalten bleibt, sondern auch, dass das Führungszeugnis sauber bleibt. Der erleichterte Mandant kann nun seiner beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen.

22.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

22.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Arnsberg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen haben. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft Arnsberg davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte und aufzeigen, dass erhebliche Zweifel hinsichtlich der Glaubhaftigkeit der Aussage bestanden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

20.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

20.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hagen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ca. drei Jahre vor der Anzeigenerstattung ein damals neunjähriges Mädchen bei ihrer Fahrradprüfung zu einem unbestimmten Zeitpunkt an das Gesäß gefasst zu haben. Auch der Anzeigenerstatter, ihr Vater habe bereits seit zwei Jahren von dem angeblichen Vorfall gewusst. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hagen konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass die Aussage nicht glaubhaft ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

18.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

18.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte  
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Daten über eine Onlineplattform hochgeladen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dresden konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es bereits keinen hinreichenden Tatverdacht bezüglich der Täterschaft unseres Mandanten gibt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

16.11.2025 Einstellung beim Vorwurf des Besitzes und Sichverschaffens kinder- und jugendpornografischer Inhalte

16.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft München I
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Besitz und Sichverschaffen kinder– und jugendpornografischer Inhalte  
ERGEBNIS: Teilfreispruch

Unserem zur vermeintlichen Tatzeit 14-jährigen Mandanten wurde vorgeworfen sich über WhatsApp von einer anderen Person kinder- und jugendpornographische Inhalte verschafft und diese besessen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft München I konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht. Es war bereits nicht ersichtlich, dass der Mandant tatsächlich Teilnehmer des Chats gewesen ist. Jedenfalls wurde der Mandant Opfer eines manipulativen Vorgehens eines wegen Besitzes von kinderpornographischen Inhalten gesondert verfolgten Erwachsenen. Dieser gab sich in dem Chat als Jugendlicher aus und versuchte den Mandanten zum Übersenden von inkriminierten Dateien zu überzeugen. Unser Mandant ging bei den erhaltenen Dateien davon aus, diese zeigen seinen vermeintlich jugendlichen Chatpartner. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

14.11.2025 Einstellung bei sexueller Belästigung

14.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll über mehrere Tage hinweg die Zeugin wiederholt derart berührt haben, dass diese sich davon sexuell belästigt gefühlt habe. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass weder die Berührungen bewiesen werden konnten noch, dass die Zeugin sich von eventuellen Berührungen in dem Moment belästigt gefühlt habe. Vielmehr habe der Mandant davon ausgehen können, dass das ganze Geschehen einvernehmlich ablief. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

11.11.2025 Einstellung bei Anklage mit über 3000 Kinderpornos

11.11.2025

WO? Amtsgericht Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig hat am Amtsgericht Kiel einen Mandanten verteidigt, dem der Besitz von über 3000 Kinderpornos vorgeworfen wurde. Was viele nicht wissen: Die meisten Menschen, die mit Kinderpornos in Kontakt kommen sind nicht pädophil und kommen vielfach unfreiwillig und über legalen Pornokonsum mit inkriminierten Dateien in Kontakt. Dr. Hennig konnte mittels technischer Analyse des Speicherorts darlegen, dass für den Großteil ein Besitzwille nicht nachzuweisen ist. Im Übrigen zeigte sich der Mandant einsichtig. So konnte eine Einstellung gegen Auflage erreicht werden. Dies ist bei dieser Bildanzahl in aller Regel nicht möglich. Es erfolgt keine Eintragung im Vorstrafenregister oder Führungszeugnis.

11.11.2025 Verfahrenseinstellung beim Vorwurf der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

11.11.2025

WO? Amtsgericht Cloppenburg
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Besonders brisant war, dass der Mandant bereits einschlägig vorbestraft war. Die Freiheit des Mandanten stand auf Messers Schneide. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte nicht nur den drohenden Bewährungswiderruf abwenden, sondern das aktuelle Verfahren sogar zur Einstellung bringen. Eine Verurteilung mit all ihren Folgen blieb unserem Mandanten erspart.

09.11.2025 Einstellung beim Vorwurf einer sexuellen Belästigung

09.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Wuppertal
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll während seiner Schicht als Pfleger in einem Krankenhaus eine Patientin unsittlich berührt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Missverständnis vorliegen musste. Die Anzeigenerstatterin hatte nach eigenen Angaben lediglich den Eindruck, sie sei unsittlich berührt worden. Eine Zeugin sprach lediglich von einem aufmunternden Streicheln über den Arm. Jedenfalls aber war unserem Mandanten kein Belästigungsvorsatz zu unterstellen. Alles sprach dafür, dass er die somnolente Anzeigenerstatterin lediglich zu einem Gespräch animieren wollte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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