AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT
Sexueller Missbrauch
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch
02.09.2025 Einstellung bei Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
02.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
ERGEBNIS: Einstellung
02.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen u.a.
02.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Siegen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen sowie Besitzes von Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf Snapchat eine 14-Jährige nach einem Sextreffen gefragt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Siegen konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden bereits erhebliche Zweifel an einer Täterschaft des Mandanten. Zudem stellte der Chatverlauf in rechtlicher Hinsicht weder einen sexuellen Missbrauch dar, noch begründete er einen Verdacht auf den Besitz jugendpornographischer Inhalte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
02.09.2025 – Bewährung beim Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern und Herstellen von Kinderpornografie
02.09.2025
WO? Schöffengericht Köln
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern und Herstellen von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Die Staatsanwaltschaft Köln klagte den Mandanten wegen Herstellen von kinderpornografischen Inhalten sowie sexuellem Missbrauch von Kindern an. Vor dem Schöffengericht in Köln gelang es Strafverteidiger Ippolito anhand einer bildbezogenen Argumentation eine Verurteilung wegen Herstellen von Kinderpornografie zu verhindern. Hinsichtlich des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern gelang es dem Strafverteidiger das Gericht von einer Versuchsstrafbarkeit zu überzeugen, so dass ein reduzierter Strafrahmen angesetzt werden konnte. Das Ergebnis: Bewährung und damit die Freiheit des Mandanten geschützt.
28.08.2025 Einstellung beim Vorwurf des versuchten sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt
28.08.2025
WO? Amtsgericht Delmenhorst
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Versuchter sexueller Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt
ERGEBNIS: Einstellung
20.08.2025 – Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern
20.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
10.08.2025 – Einstellung bei Schwerer sexuelles Missbrauch von Kindern, Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
10.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft München I
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Schwerer sexuelles Missbrauch von Kindern, Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde eine der schwere sexuelle Missbrauch von seiner einjährigen Patentochter, dessen Aufzeichnung und die Drittbesitzverschaffung der Aufnahmen vorgeworfen. Er soll die Aufnahmen einem Mitbeschuldigten gegen Geldzahlungen i.H.v. mehr als 100.000,00 EUR zur Verfügung gestellt haben. Der Anfangsverdacht stützte sich auf eine bloße Schlussfolgerung der Mutter des Kindes. Eine Überprüfung der Datenträger des Mandanten ergab keine Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte daher mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es gänzlich an Anhaltspunkten für die Annahme des hinreichenden Tatverdachts fehlte und das Verfahren somit einzustellen war.
08.08.2025 – Einstellung bei Tatverdacht sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
08.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Regensburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
ERGEBNIS: Einstellung
01.08.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
01.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
01.08.2025 – Freispruch vom Vorwurf der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
01.08.2025
WO? Amtsgericht Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: § 176b Abs. 1 und Abs. 3 StGB
ERGEBNIS: Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hatte unserem Mandanten vorgeworfen, er hätte zur Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs auf ein Kind versucht einzuwirken. Mit Hilfe einer Einlassung auf der einen und einer Erklärung gem. § 257 Abs. 2 StPO auf der anderen Seite konnte Rechtsanwalt Grabitz einen Freispruch erzielen. Denn er konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass das in der Norm genannte Tatbestandsmerkmal des „Einwirkens“ eine höhere Intensität voraussetzt als schlichte Kommunikation mit einem Kind. Auf diesem Wege konnte die Verhängung einer Bewährungsstrafe verhindert werden. Der Mandant hat nun einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse.
23.07.2025 – Einstellung beim Vorwurf sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
23.07.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






