AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT
Sexueller Missbrauch
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch
24.10.2025 Einstellung bei Vorwurf sexueller Missbrauch von Schuttbefohlenen
24.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
ERGEBNIS: Einstellung
21.10.2025 Einstellung bei versuchter sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
21.10.2025
WO? Amtsgericht Delmenhorst
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Versuchter sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
ERGEBNIS? Einstellung
21.10.2025 Einstellung bei Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
21.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
20.10.2025 Einstellung bei sexueller Missbrauch von Jugendlichen
20.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrechr Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
ERGEBNIS: Einstellung
17.10.2025 Geldstrafe beim Vorwurf der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern
17.10.2025
WO? Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Geldstrafe
Unser Mandant wurde wegen des Verdachts der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Zudem wurde ihm der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Beim Vorwurf der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte die Hauptvorwürfe vor Gericht jedoch entkräften. Am Ende gab es lediglich eine geringe Geldstrafe. Unser Mandant verlies den Gerichtssaal erleichtert und in Freiheit.
09.10.2025 Einstellung beim Verdacht sexueller Missbrauch von Kindern
09.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll seine leibliche Tochter an der Brust und im Intimbereich angefasst haben. Ferner habe sie ihn oral und mit der Hand befriedigen müssen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass die Ermittlungsergebnisse kein konkretisierbares Tatgeschehen hergeben und die Aussage der Tochter unglaubhaft ist. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
07.10.2025 Einstellung bei Verdachts des sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie Erwerb und Besitz von jugendpornographischen Inhalten
07.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Erwerb und Besitz jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen seiner Tätigkeit bei der freiwilligen Jungendfeuerwehr andere Mitglieder sexuell missbraucht, sowie diese zu Übersendung von Nacktbildern aufgefordert zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darstellen, dass weder der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs noch der Vorwurf des Erwerbs und Besitzes jugendpornographischer Inhalte erhärtet werden konnte. Die Aussagen der Belastungszeugen waren vage und undetailliert und fußten offensichtlich in einem regen suggestiven Austausch innerhalb der Jugendgruppe. Die dadurch losgetretenen Gerüchte und Vorurteile entwickelten eine Eigendynamik, welche zu dem vorliegenden Ermittlungsverfahren geführt hatte. Dies musste auch die Staatsanwaltschaft Münster einsehen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
06.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs
06.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen seiner Arbeit als Erzieher in einer Kita ein dreijähriges Mädchen im Intimbereich berührt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Zum einen bestehen erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin. Zum anderen ergeben die Ermittlungsergebnisse kein hinreichend konkretisierbares Tatgeschehen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
01.10.2025 Geldstrafe beim Vorwurf der Freiheitsberaubung und des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern
01.10.2025
WO? Landgericht Oldenburg
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Freiheitsberaubung und versuchter sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Geldstrafe
Unser Mandant wurde in erster Instanz wegen Freiheitsberaubung sowie versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. In der anschließenden Berufungsverhandlung konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt das Gericht überzeugen, dass die Vorwürfe größtenteils haltlos waren. Das Ergebnis war eine geringe Geldstrafe, die nicht in das Führungszeugnis eingetragen wird. Sämtliche Sexualvorwürfe waren vom Tisch und der Mandant konnte mit einem sauberen Führungszeugnis und ohne Freiheitsstrafe das Gericht verlassen.
01.10.2025 Anklage verhindert beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern
01.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten, der als Erzieher bei einer KiTa arbeitet, wurde der sexuelle Missbrauch zum Nachteil eines vierjährigen Mädchens, das dieselbe KiTa besucht, vorgeworfen. Die Mutter der Zeugin behauptet, der Mandant habe ihre Tochter beim Toilettengang an dem Intimbereich geschlagen und Wischbewegungen gemacht. Die vierjährige Zeugin hingegen behauptet, der Mandant habe sie auf dem Flur gehauen. Am Abend habe die Anzeigenerstatterin Blutanhaftungen in der Unterhose ihrer Tochter festgestellt. Die darauffolgende Untersuchung der Zeugin habe keine Auffälligkeiten ergeben. Insgesamt fehlte es aufgrund der äußerst undetaillierten Aussagen der Zeugin an einem hinreichend konkretisierbaren Tatgeschehen. Im Übrigen wäre selbst bei Wahrunterstellung der Tatbestand nicht erfüllt gewesen. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte daher mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte und das Verfahren somit einzustellen war.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





