AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexueller Missbrauch

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch

25.02.2026 Wiederherstellung der Freiheit bei zahlreichen sexualstrafrechtlichen Vorwürfen

25.02.2026

WO? Amtsgericht Neumünster
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes gem. § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen gem. § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB und der Herstellung eines kinderpornographischen Inhalts gem. § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB, dazu jeweils in Tatmehrheit mit der Verbreitung eines kinderpornographischen Inhalts gem. § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB, der zehnfachen Verbreitung jugendpornographischer Inhalte gem. § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB sowie dem zweifachen Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte gem. §§ 184b Abs. 3, 184c Abs. 3 StGB
ERGEBNIS: Wiederherstellung der Freiheit bei zahlreichen sexualstrafrechtlichen Vorwürfen

Unserem Mandanten wurden zahlreiche Sexualstraftaten, insgesamt fünfzehn einzelne Tathandlungen, vorgeworfen. Aufgrund dieser Umstände befand er sich im Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits seit fast sechs Monaten in der Untersuchungshaft. Schon im Zwischenverfahren gelang es Rechtsanwalt Bartsch gravierende Fehler der Anklageschrift aufzuzeigen, sodass der Eröffnungsbeschluss einen ersten rechtlichen Hinweis enthielt. Es ging um die Frage von Tateinheit und Tatmehrheit. Im Rahmen der Hauptverhandlung erfolgte auf Anmerkung der Verteidigung frühzeitig ein weiterer rechtlicher Hinweis. Abermals war von der Staatsanwaltschaft fälschlich von einer tatmehrheitlichen Begehung ausgegangen worden. Im weiteren Verlauf gelang es, die Besonderheiten in der Person des Mandanten mit einer äußerst umfangreichen Einlassung zum Ausdruck zu bringen. Letztlich verblieben statt der angeklagten fünfzehn Taten lediglich zehn separate Handlungen. Insoweit überzeugten die Ausführungen der Verteidigung, sodass entgegen des Antrages der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe ausgeurteilt und der Haftbefehl aufgehoben wurde.

17.02.2026 Bewährung beim Besitz kinderpornographischer Inhalte

17.02.2026

WO? Amtsgericht Winsen Luhe
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Besitz kinderpornographischer Inhalte 
ERGEBNIS: Bewährung

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Die Freiheit des Mandanten stand allein deshalb auf dem Spiel, da es sich um eine erhebliche Anzahl inkriminierter Dateien handelte. Letztlich gelang es Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt das Gericht von einer Bewährung zu überzeugen. Die Freiheit des Mandanten blieb erhalten.

28.01.2026 Einstellung beim Verdacht sexueller Missbrauch

28.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Wuppertal
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Er soll seiner zu diesem Zeitpunkt 12-jährige Nachbarin mehrfach an den Oberschenkel gegriffen und seine Hand gehalten habe. Die Nachbarin hat ein Video aufgenommen. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass das Berühren des Oberschenkels und der Hand keine sexuelle Handlung darstellt und im Übrigen ein deutliche suggestive Einflussnahme der Eltern erkennbar ist. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

24.01.2026 Einstellung beim Vorwurf des schweren Kindesmissbrauchs

24.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bochum
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, an mehreren Kindern in einer Kindertagesstätte sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Anlass dieser Behauptungen war, dass die Mütter der Kinder mitbekommen hatten, dass gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien lief. Ab diesem Moment wurde die Unschuldsvermutung in ihr Gegenteil verkehrt und aus alltäglichen Handlungen Missbrauchshandlungen durch meinen Mandanten gemacht. Diese Behauptungen konnten sich nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht erhärten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein. 

22.01.2026 Einstellung bei Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

22.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Kleve
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, das Kind einer befreundeten Familie in seinem Caravan auf einem Campingplatz schwer sexuell missbraucht zu haben. Auffällig war, dass sich das Kind im Kerngeschehen erheblich widersprach. Ihren Freunden berichtete sie anderes als der Vernehmungsbeamtin. Nicht einmal der genaue Tatzeitpunkt bzw. konkrete Tathandlungen ließen sich festmachen. Die Verteidigung führte eine ausführliche Aussageanalyse durch und konnte vor allem auto- und fremdsuggestive Einflüsse in der Entstehungsgeschichte der Aussage der Belastungszeugin aufdecken, die entweder als sog. Scheinerinnerungen ein Motiv für die belastende Aussage liefern oder der Zeugin das Gefühl gaben durch gruppendynamische und institutionelle Prozesse “keinen Weg zurück” mehr zu finden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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