AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexueller Missbrauch

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch

30.11.2025 Einstellung bei ersuchter sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind

28.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Oldenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Versuchter sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
ERGEBNIS: Teilfreispruch

Dem Mandanten wurde versuchter sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind vorgeworfen. Er soll einer Person über eine Chatplattform pornographische Bilder geschickt haben. Das Besondere an diesem Fall: der Chatpartner gab sich als Kind aus, war in Wirklichkeit jedoch ein erwachsener Mann. Durch Verhandlungsgeschick und eine sorgfältige Verteidigung konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Strafverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Dem Mandanten blieb damit eine belastende Hauptverhandlung erspart. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

22.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

22.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Arnsberg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen haben. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft Arnsberg davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte und aufzeigen, dass erhebliche Zweifel hinsichtlich der Glaubhaftigkeit der Aussage bestanden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

04.11.2025 Verwarnung bei Vorwurf schwerer sexueller Missbrauch

04.11.2025

WO? Amtsgericht (Jugendschöffengericht) in Norddeutschland
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexueller Missbrauch
ERGEBNIS: Einstellung

Dem heranwachsenden Mandanten wurde sexueller Missbrauch vorgeworfen. Im Konkreten ging es unter anderem auch um mehrere Fälle des schweren Missbrauchs. In der Hauptverhandlung kamen die Verfahrensbeteiligten überein, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Die Verteidigung hat die persönliche Entwicklungssituation des Mandanten sowie die tatbezogenen Umstände  in einem Rechtsgespräch dargelegt. Das Gericht folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Moro, dass weder schädliche Neigungen noch eine besondere Schwere der Tat vorliegen. Auf dieser Grundlage hielt das Gericht eine Jugendstrafe nicht für veranlasst. Ebenso wurden Weisungen oder Auflagen oder andere Zuchtmittel als weder relevant noch erforderlich angesehen. Der Mandant wurde daher nach dem Jugendgerichtsgesetz lediglich verwarnt.

03.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen

03.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Jugendliche sexuell missbraucht zu haben. Er habe sich per Chat zu einem Treffen mit einer Minderjährigen verabredet, bei dem es zu sexuellen Handlungen gegen Entgelt gekommen sei. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und die durchgeführte Wahllichtbildvorlage wegen zahlreicher Fehler bei der Durchführung keine Aussagekraft hat. Darüber hinaus wurden erhebliche Zweifel hinsichtlich der Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsmerkmale aufgezeigt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

17.10.2025 Geldstrafe beim Vorwurf der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern

17.10.2025

WO? Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Geldstrafe

Unser Mandant wurde wegen des Verdachts der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Zudem wurde ihm der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Beim Vorwurf der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte die Hauptvorwürfe vor Gericht jedoch entkräften. Am Ende gab es lediglich eine geringe Geldstrafe. Unser Mandant verlies den Gerichtssaal erleichtert und in Freiheit.

09.10.2025 Einstellung beim Verdacht sexueller Missbrauch von Kindern

09.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll seine leibliche Tochter an der Brust und im Intimbereich angefasst haben. Ferner habe sie ihn oral und mit der Hand befriedigen müssen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass die Ermittlungsergebnisse kein konkretisierbares Tatgeschehen hergeben und die Aussage der Tochter unglaubhaft ist. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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