AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

08.01.2025 – Einstellung bei Besitz kinderpornografischer Schriften und sexuelle Nötigung

08.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT:Besitz kinderpornografischer Schriften und sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornografischen Schriften und sexuelle Nötigung vorgeworfen. Er soll über einen Messenger Dienst ein minderjähriges Mädchen unter Druck gesetzt haben, damit diese ihm ein pornografisches Video von sich schickt. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte mit einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Inhaber des fraglichen Accounts war. Zudem konnten im Rahmen einer Wohnungsdursuchung keine inkriminierenden Dateien bei unserem Mandanten gefunden werden. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

07.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte

07.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über eine Internetplattform mehrere inkriminierte Dateien in das Internet hochgeladen haben. Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich jedoch Hinweise darauf, dass unser Mandant selbst Opfer krimineller Machenschaften geworden sein könnte. Eine bisher unbekannte Person hatte auf das Netzwerk unseres Mandanten zugegriffen und sich dessen IP-Adresse zu eigen gemacht. Unter Nutzung der IP-Adresse unseres Mandanten hat die unbekannte Person diverse Accounts auf einer Plattform erstellt und inkriminierte Dateien dort hochgeladen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant aufgrund der Umstände ersichtlich nicht der Täter sein konnte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.  

06-01-2025-Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie

06.01.2025

WO? Amtsgericht Saarlouis
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit erhalten

Die Mandanten wurde wegen Besitzes einer Vielzahl von Kinderpornografie und Jugendpornografie angeklagt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine mehrjährige Haftstrafe. Strafverteidiger Ippolito konnte aber aufgrund zahlreicher Strafmilderungsgründe das Gericht davon überzeugen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Damit konnte die Freiheit des Mandanten gewahrt werden.

06.01.2025 – Verdacht des Besitzes Kinderpornografischer Inhalte

06.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht des Besitzes von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde der Verdacht des Besitzes und des Sich-Verschaffens kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er habe versucht eine Bitcoin-Überweisung an ein Wallet zu tätigen, welcher im Zusammenhang mit kinderpornographischen Material polizeilich bekannt sei. Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant nicht im Besitz kinderpornographischer Inhalte war. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.

06.01.2025 – Einstellung bei Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie

06.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Mühlhausen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten und der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll ein Bild mit einem solchen Inhalt mehrfach auf derselben Internetseite hochgeladen haben. Rechtsanwalt Oliver Moro, Fachanwalt für Strafrecht, konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass eine IP-Adresse allein nicht ausreicht, um einen hinreichenden Tatverdacht gegen den Mandanten zu begründen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

05-01-2025-Einstellung gegen Auflage beim Vorwurf Kinderpornografie

05.01.2025

WO? Landgericht Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte den Mandanten wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. In erster Instanz konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht eine geringe Geldstrafe erzielen. Die Staatsanwaltschaft ging darauf in Berufung. Über 4 Hauptverhandlungstage stritten Staatsanwaltschaft und Verteidigung über die Frage, welche Rechtslage anzuwenden sei und ob es sich zweifelsfrei um kinderpornografische Inhalte handele. Das Gericht setzte aus. Im dritten Anlauf konnte die Verteidigung das Gericht und die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass eine Einstellung gegen eine geringe Geldauflage ein angemessener Abschluss des Verfahrens ist.

04.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern, Besitz jugend- und kinderpornographischer Inhalte sowie Nötigung

04.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Kinderpornografie u.a.
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern, Besitz jugend- und kinderpornographischer Inhalte sowie Nötigung vorgeworfen. Er soll gegenüber Dritten geäußert haben, Kinder sexuell zu missbrauchen und im Besitz inkriminierter Dateien zu sein. Zudem soll er eine weitere Person genötigt haben, es zu unterlassen, die Polizei zu alarmieren. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant psychisch erkrankt ist und die Äußerungen im Zustand einer akuten Psychose getätigt hat. Die Ermittlungen konnten belegen, dass die vermeintlichen Taten nie tatsächlich, sondern lediglich im Kopf unseres Mandanten stattfanden. Der Besitz inkriminierter Dateien konnte ebenfalls nicht bestätigt werden. Hinsichtlich des Nötigungsvorwurfs konnte Rechtsanwalt Dr. Hennig überzeugend die Schuldunfähigkeit des Mandanten darlegen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

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