AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

22.07.2025 – Ermahnung beim Vorwurf der Drittbesitzverschaffung sowie des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

22.07.2025

WO? Amtsgericht Oldenburg in Holstein
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Drittbesitzverschaffung und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Ermahnung nach dem Jugendgerichtsgesetz

Unserem jugendlichen Mandanten wurde die wiederholte Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte sowie der Besitz solcher inkriminierten Dateien vorgeworfen. In der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter gelang es Strafverteidiger Bartsch die besondere Lebenssituation des Mandanten und damit auch zahlreiche Strafmilderungsgründe herauszuarbeiten. Nach der ausführlichen Darstellung der Besonderheiten, welche das Leben unseres Mandanten kennzeichnen, blieb es bei einer gerichtlichen Ermahnung. Weitere Konsequenzen konnten abgewendet werden.

22.07.2025 – Freispruch beim Vorwurf Kinderpornografie

22.07.2025

WO? Schöffengericht Rheine
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vorwurf Kinderpornografie
ERGEBNIS: Freispruch

Der Mandant wurde wegen Besitzes von Kinderpornografie vor dem Schöffengericht Rheine angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte auf Basis einer technischen Argumentation das Gericht davon überzeugen, dass der Mandant die inkriminierten Dateien nicht willentlich auf seinem Smartphone gespeichert hatte. Damit konnte der erforderliche Besitzwille nicht nachgewiesen werden und das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung: Freispruch!

19.07.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte

19.07.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll inkriminierte Dateien auf einem ihm seitens der Ermittlungsbehörden zugeordneten Dropbox-Account hochgeladen und besessen haben. Eine Sicherstellung seiner Datenträger erfolgte nicht. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten bestand. Allein der das Verfahren auslösende CyberTipline-Report des NCMEC war nicht geeignet, den Vorwurf des Besitzes jugendpornographischen Materials zu begründen. Trotz des Umstandes, dass der Dropbox-Account auf dem Namen unseres Mandanten lief, blieb ungeklärt, wer auf dieses Konto zugreifen konnte. Zudem standen rechtliche Erwägungen den Voraussetzungen einer Verfahrensfortführung im Wege. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

16.07.2025 – Einstellung beim Vorwurf Besitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte

16.07.2025

WO? Amtsgericht Hamburg St. Georg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen Missbrauchsvideos herunter geladen zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig hat den Mandanten direkt im Erstgespräch umfassend beraten, so dass der Mandant zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung fast 100 Therapiesitzungen vorzuweisen hatte. Mittels umfassender Erklärung, die gemeinsam vorbereitet wurde, konnte das Gericht einen äußerst positiven Eindruck gewinnen. Gleichzeitig konnte Dr. Hennig darlegen, dass aus technischen Gründen die Anklage nicht 1 zu 1 haltbar ist. Er konnte so die Staatsanwaltschaft und das Gericht von einer Einstellung gegen eine geringe Geldauflage überzeugen. Es erfolgt keine Eintragung im Vorstrafenregister oder Führungszeugnis. 

04.07.2025 – Erhalt der Freiheit beim Vorwurf der Drittbesitzverschaffung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

04.07.2025

WO? Amtsgericht Hamburg-Barmbek
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Drittbesitzverschaffung und Besitz kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: 8 Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung

Unserem Mandanten wurde die Drittbesitzverschaffung eines kinderpornographischen Inhalts sowie der Besitz weiterer kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Trotz der Umstände gelang es Strafverteidiger Bartsch schon im Rahmen der Vorbereitung die Weichen für ein positives Ergebnis zu stellen. Mit Hilfe einer Einlassung und vorab erarbeiteten Fragen für die Beweisaufnahme konnten die persönlichen Hintergründe sowie weitere Strafmilderungsgründe hervorgehoben werden. Angesichts dieser Aspekte konnte die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und die Freiheit des Mandanten gewahrt werden.

25.06.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes jugendpornografischer Inhalte

25.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Görlitz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Datei mit jugendpornografischem Inhalt auf dem Messengerdienst Kik hochgeladen zu haben. Weder konnte jedoch die App, noch etwaige inkriminierte Dateien auf den Geräten unseres Mandanten gefunden werden. Zudem konnte schon nicht die für den Upload verwendete IP-Adresse auf unseren Mandanten zurückgeführt werden. Der Verdacht gegen unseren Mandanten begründete sich allein auf die für den Kik-Account verwendete Email-Adresse. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Görlitz konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war die Darlegung der fehlenden Beweise und die Entkräftung der Indizien. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

24.06.2025 – Besitz kinderpornografischer Schriften – Führungszeugnis bleibt frei von Einträgen

24.06.2025

WO? Niedersächsisches Amtsgericht
WER? Defensio Strafverteidiger
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt

Defensio Strafverteidiger konnten in der Hauptverhandlung eines niedersächsischen Amtsgerichts einen Verteidigungserfolg erzielen. Bereits im Ermittlungsverfahren wurden seitens der Staatsanwaltschaft zahlreiche Vorwürfe, insbesondere der Vorwurf des Verbreitens kinderpornografischer Schriften, fallen gelassen. Hinsichtlich der übrigen Vorwürfe konnten in der Zwischenzeit zahlreiche neue Argumente für ein geringes Strafmaß geschaffen werden. Die Staatsanwaltschaft Hannover, die die Verfahren wegen inkriminierter Dateien landesweit führt, sperrte sich zwar gegen eine Einstellung des Verfahrens. Dennoch konnte ein äußerst positives Ergebnis erzielt werden: Verwarnung mit Strafvorbehalt – umgangssprachlich eine Geldstrafe auf Bewährung. Dies ist die mildeste denkbare Sanktion im Falle eines Schuldspruchs und wird insbesondere nicht im Führungszeugnis aufgenommen.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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