AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

26.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte

25.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Flensburg 
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserer Mandantin wurde Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Sie soll über WhatsApp eine inkriminierte Bilddatei verschickt oder erhalten haben. Einzige Ermittlungsergebnisse waren die Zuordnung einer IP-Adresse, sowie einer Handynummer. Eine Durchsuchung erfolgte nicht, entsprechende Dateien konnten entsprechend nicht gefunden werden. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Grabitz die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass mehrere Personen auf das Gerät zugreifen konnten. Somit konnte jeder dieser Personen auch gehandelt haben. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

21.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung jugendpornografischer Inhalt

21.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund 
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Herstellung jugendpornographischer Inhalte mit Verbreitungsabsicht
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Herstellung jugendpornographischer Inhalte mit Verbreitungsabsicht vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Daten von sich angefertigt und über Snapchat versendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass es keinen hinreichenden Tatverdacht gab. Es bestanden bereits erhebliche Zweifel an der Täterschaft des Mandanten. Im Übrigen war nicht ersichtlich, dass es sich tatsächlich um inkriminierte Dateien handelte. Zudem lag ein gesetzlicher Tatbestandsausschluss vor. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

15.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes und der Verbreitung jugend- und kinderpornographischer Schriften

15.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT:Verdacht des Besitzes jugend- und kinderpornographischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornographische Inhalte über die Plattform Microsoft BingImage hochgeladen und darüber hinaus kinderpornographische sowie jugendpornographische Schriften auf seinem Smartphone besessen zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift gegenüber der Staatsanwaltschaft konnte der Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Insbesondere ergab sich aus der Ermittlungsakte weder ein konkreter Nachweis für eine aktive Verbreitung noch ein hinreichend belegbarer Besitzwillen im strafrechtlichen Sinne. Der Fund von lediglich vierzehn inkriminierten Dateien unter mehr als 40.000 Bildern auf dem Mobiltelefon des Mandanten ließ vielmehr auf eine zufällige Speicherung ohne Kenntnis oder Willen schließen. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten bleibt ein belastendes Strafverfahren erspart. 

12.10.2025 Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung

12.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hannover 
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem heranwachsenden Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte besessen und diese auf einem Internetportal geteilt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hannover konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz darlegen, dass eine Einstellung aus Opportunitätsgründen angezeigt war. Der heranwachsende Mandant stand aufgrund einer Intelligenzminderung in der Entwicklung einem Jugendlichen gleich, sodass die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes zur Anwendung kommen mussten. Da sich der Mandant umfangreich mit dem Vorwurf auseinandergesetzt hatte, wurde das Verfahren antragsgemäß eingestellt. Unserem Mandanten blieben somit eine Hauptverhandlung sowie eine Eintragung in das Bundeszentralregister erspart. 

11.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Besitzes und Erwerbs kinderpornografischer Inhalte

11.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Wuppertal 
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Besitzes und des Erwerbs kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem heranwachsenden Mandanten wurde vorgeworfen, über Snapchat ein kinderpornografisches Video versandt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Wuppertal konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus verschiedenen Gründen nicht besteht. Schon die Täterschaft unseres Mandanten konnte nicht mit der hinreichenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden. Zudem wurden bei einer Durchsuchung des Handys unseres Mandanten keine strafrechtlich relevanten Dateien aufgefunden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-ra-christian-albrecht
Telefon   Rückrufservice   Email Schreiben