AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

25.11.2025 6 Monate Freiheitsstrafe m.B. beim Tatvorwurf Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften

25.11.2025

WO? Amtsgericht Ludwigsburg
WER? Strafverteidigerin Gieren
DELIKT: Besitz von kinder- und jugendpornographischen Schriften
ERGEBNIS: Bewährung

Der Mandant wurde durch das AG Ludwigsburg wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten m.B. verurteilt. Zusätzlich wurde eine Geldauflage von 3.000 Euro verhängt. Die Bewährungszeit beträgt 2 Jahre und er wird der Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt. Die vom Gericht verhängte Strafe blieb hinsichtlich der Geldauflage deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

24.11.2025 Verwarnung mit Strafvorbehalt beim Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

24.11.2025

WO? Amtsgericht Norderstedt
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Inhalt
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte eine Freiheitsstrafe jedoch verhindern. Das Gericht ließ sich von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt überzeugen. Das heißt nicht nur, dass die Freiheit erhalten bleibt, sondern auch, dass das Führungszeugnis sauber bleibt. Der erleichterte Mandant kann nun seiner beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen.

18.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

18.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte  
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Daten über eine Onlineplattform hochgeladen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dresden konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es bereits keinen hinreichenden Tatverdacht bezüglich der Täterschaft unseres Mandanten gibt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

16.11.2025 Einstellung beim Vorwurf des Besitzes und Sichverschaffens kinder- und jugendpornografischer Inhalte

16.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft München I
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Besitz und Sichverschaffen kinder– und jugendpornografischer Inhalte  
ERGEBNIS: Teilfreispruch

Unserem zur vermeintlichen Tatzeit 14-jährigen Mandanten wurde vorgeworfen sich über WhatsApp von einer anderen Person kinder- und jugendpornographische Inhalte verschafft und diese besessen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft München I konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht. Es war bereits nicht ersichtlich, dass der Mandant tatsächlich Teilnehmer des Chats gewesen ist. Jedenfalls wurde der Mandant Opfer eines manipulativen Vorgehens eines wegen Besitzes von kinderpornographischen Inhalten gesondert verfolgten Erwachsenen. Dieser gab sich in dem Chat als Jugendlicher aus und versuchte den Mandanten zum Übersenden von inkriminierten Dateien zu überzeugen. Unser Mandant ging bei den erhaltenen Dateien davon aus, diese zeigen seinen vermeintlich jugendlichen Chatpartner. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

11.11.2025 Einstellung bei Anklage mit über 3000 Kinderpornos

11.11.2025

WO? Amtsgericht Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig hat am Amtsgericht Kiel einen Mandanten verteidigt, dem der Besitz von über 3000 Kinderpornos vorgeworfen wurde. Was viele nicht wissen: Die meisten Menschen, die mit Kinderpornos in Kontakt kommen sind nicht pädophil und kommen vielfach unfreiwillig und über legalen Pornokonsum mit inkriminierten Dateien in Kontakt. Dr. Hennig konnte mittels technischer Analyse des Speicherorts darlegen, dass für den Großteil ein Besitzwille nicht nachzuweisen ist. Im Übrigen zeigte sich der Mandant einsichtig. So konnte eine Einstellung gegen Auflage erreicht werden. Dies ist bei dieser Bildanzahl in aller Regel nicht möglich. Es erfolgt keine Eintragung im Vorstrafenregister oder Führungszeugnis.

11.11.2025 Verfahrenseinstellung beim Vorwurf der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

11.11.2025

WO? Amtsgericht Cloppenburg
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Besonders brisant war, dass der Mandant bereits einschlägig vorbestraft war. Die Freiheit des Mandanten stand auf Messers Schneide. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte nicht nur den drohenden Bewährungswiderruf abwenden, sondern das aktuelle Verfahren sogar zur Einstellung bringen. Eine Verurteilung mit all ihren Folgen blieb unserem Mandanten erspart.

07.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinder- und jugenpornografischer Inhalte

07.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinder- und jugendpornografische Video- und Bilddateien bei Dropbox hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht wegen des Besitzes kinderpornographischer Inhalte anzunehmen war. Im Hinblick auf die wenigen vorgefundenen jugendpornographischen Inhalte folgte die Staatsanwaltschaft dem Antrag und stellte das Verfahren nach Zahlung einer geringfügigen Geldauflage endgültig ein. Dem Mandanten ist so eine öffentliche Hauptverhandlung erspart geblieben. 

04.11.2025 1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe m.B. wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften und Besitz einer Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild

04.11.2025

WO? Amtsgericht Ludwigsburg
WER? Strafverteidigerin Gieren
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Schriften, Besitz einer Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Schriften und eine Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild besessen zu haben.  Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Rechtsanwältin Jana Gieren konnte für den Mandanten eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, erreichen. Dies trotz vier zum Teil einschlägigen Voreintragungen.

28.10.2025 Einstellung nach Anklage wegen Besitz kinderpornografischer Schriften

28.10.2025

WO? Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
WER? Strafverteidiger
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Defensio Strafverteidiger konnten in der Hauptverhandlung am Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen erreichen. Im Fall einer Verurteilung war mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu rechnen gewesen. Beides wäre im Führungszeugnis eingetragen worden und hätte auf Jahre für erhebliche Probleme bei der Berufswahl gesorgt. Durch das Schaffen zahlreicher Strafmilderungsgründe in der Zeit bis zur Hauptverhandlung konnten Gericht und Staatsanwaltschaft überzeugt werden, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Ergebnis: Keine Vorstrafe, kein Eintrag im Führungszeugnis.

27.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

27.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte bei YouTube hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Mosbach konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Es fehlte schon an einer nachweisbaren Täterschaft unseres Mandanten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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