AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

10.03.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie

10.03.2025

WO? Amtsgericht Nordhorn
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Freiheit erhalten

Mandant war wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz einer erheblichen Vielzahl von Dateien konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt zahlreiche Strafmilderungsgründe herausarbeiten. Dadurch konnte die Freiheit des Mandanten erhalten bleiben und es verblieb bei einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

27.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf Besitz von Kinderpornografie

27.02.2025

WO? Neustadt am Rübenberge
WER? Fachanwälte für Strafrecht Dr. Hennig und Moro
DELIKT: Besitz Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Hennig und Moro konnten in einem länger andauernden Verfahren herausarbeiten, dass keine pädophilen Neigungen beim Mandanten vorliegen und eine Einstellung durchsetzen. Das bedeutet: Keine Entlassung aus der Bundeswehr und keine Eintragung im Führungszeugnis. In einem ersten Anlauf 2024 konnte Dr. Hennig eine Aussetzung erreichen. Dies war wichtig, damit überhaupt eine Einstellung in Frage kommt. Damals war der Tatbestand des § 184 b StGB nämlich noch ein sog. Verbrechen. Bei solchen Tatbeständen ist jedoch eine Einstellung wegen geringe der Schuld oder gegen Auflage ausgeschlossen. So wurde die Gesetzesreform des § 184 b StGB abgewartet. Wenige Monate später wurde der Tatbestand zum Vergehen herabgestuft. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte sodann in der Hauptverhandlung im Jahr 2025 herausarbeiten, dass der Mandant im Rahmen von Recherchen zu legaler Pornografie unfreiwillig mit Kinderpornografie in Berührung gekommen ist und die Daten umgehend löschte. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht stimmten daraufhin der Einstellung des Verfahrens zu. Ohne hochspezialisierte Verteidigung wäre hier bereits 2024 ein existenzvernichtendes Urteil gefällt worden.

27.02.2025 – Freiheit erhalten bei Vorwurf Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften

27.02.2025

WO? Amtsgericht Erfurt
WER? Defensio Strafverteidiger
DELIKT: Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Freiheit erhalten

Defensio Strafverteidiger konnten trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen die Freiheit des Mandanten erhalten. Das Gericht konnte durch zahlreiche Strafmilderungsgründe überzeugt werden, dass eine Bewährungsstrafe ausreichend ist. Auch die von der Staatsanwaltschaft geforderte hohe Geldauflage konnte deutlich reduziert werden.

13.02.2025 – Freiheit erhalten bei Vorwurf Besitz Kinderpornografie

13.02.2025

WO? Amtsgericht Freyung
WER? Defensio Strafverteidiger
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Freiheit erhalten, Geldstrafe

In der Hauptverhandlung wegen des Besitzes von kinderpornografischer Schriften war ein Freispruch aussichtslos – dies bedeutet jedoch nicht, dass Defensio Strafverteidiger für den Mandanten nichts tun konnten:

Zum einen konnte über ein umfassendes Geständnis hinaus zahlreiche Strafmilderungsaspekte in der Hauptverhandlung herausgearbeitet werden. Die Mindestfreiheitsstrafe beträgt eigentlich 3 Monate. Aufgrund der zahlreichen mildernden Umstände konnte das Gericht aber überzeugt werden, die Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe umzuwandeln.

Zum anderen gelang es, den Ausschluss der Öffentlichkeit von der Vernehmung des Angeklagten und den Plädoyers zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf die Präsenz der Öffentlichkeit im Zuschauerraum (unter anderem war Presse anwesend) bestanden. Über einen ausführlich begründeten schriftlichen Antrag konnte das Gericht jedoch dazu bewogen werden, den Saal räumen zu lassen. Die Privat- und Intimsphäre des Mandanten konnte auf diese Weise geschützt werden.

24.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf Kinderpornografie

24.01.2025

WO?Amtsgericht Herne-Wanne
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Der Mandant wurde wegen Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft aber davon überzeugen, das Strafverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Ein sehr wichtiges Ergebnis für den Mandanten. Denn durch eine Verurteilung drohte seine Aufenthaltserlaubnis entzogen zu werden.

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