Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Urkundenfälschung
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, eine Bewerbung mit einem gefälschten Zeugnis bei einer Vermittlungs- und Servicestelle für Hochschulbewerbungen eingereicht zu haben. Es konnten Zweifel an der Täteridentität herausgearbeitet werden. Das beigefügte Zeugnis wurde analysiert. So konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig deutlich machen, dass schon das Vorliegen einer Urkunde zweifelhaft ist. Das Zeugnis hatte beim Einreichen entweder den Eindruck einer Kopie oder eines Scans. Darüber hinaus konnte aufgezeigt werden, dass sich unsere Mandantin einen mehraktigen Geschehensablauf vorstellte, innerhalb dessen sie noch nicht die Schwelle zum Betrugsversuch überschritten hatte.