Strafverteidiger: Jonas Hennig
Vorwurf: Gewerbsmäßiger BtMG-Handel
Ergebnis: Einstellung nach § 170 II StPO
Wo?: Staatsanwaltschaft Lübeck
Unserer Mandantin wurde bandenmäßiger Handel mit BtMG vorgeworfen. Sie hatte einen Leihwagen gemietet, den ihr Lebensgefährte ohne ihr Wissen nutzte, um eine nicht geringe Menge an Heroin im Kofferraum zu transportieren. Eine allgemeine Verkehrskontrolle brachte dies zum Vorschein. Ihr wurde vorgeworfen dabei teilgenommen zu haben. In einer Schutzschrift hat Strafverteidiger und Fachanwalt Dr. Jonas Hennig nachweisen können, dass unsere Mandantin mit all dem nichts zu tun hatte. Das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin von der Staatsanwaltschaft mangels Tatnachweis eingestellt.