Strafverteidiger:Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Verdacht der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Göttingen
Unserem Mandanten wurde der Verdacht der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel vorgeworfen. Er soll Zahlungstransaktionen von Dritten erhalten und diese anschließend an Online-Casinos weitergeleitet haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass der hinreichende Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Die Ermittlungsergebnisse reichen nicht für die Annahme, dass die verfahrensgegenständlichen Zahlungstransaktionen einen Zusammenhang mit unerlaubten Glücksspielen haben. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Insbesondere ließ sich, wie so oft bei diesem Vorwurf, erfolgreich argumentieren, dass die Nutzer von illegalem Online-Glücksspiel aufgrund der unklaren Rechtslage und der vermittelten Seriösität der Anbieter von einer legalen Betätigung ausgehen.