Strafverteidigerin: Svenja Dörge
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung gegen Auflage
Wo? AG Hamburg-Barmbek, Jugendrichterin
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, als Heranwachsender eine über ebay-Kleinanzeigen angebotene HiFi-Anlage nach erfolgter Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises nicht versendet zu haben. Ein paar Wochen später habe er dieselbe HiFi-Anlage erneut über ebay-Kleinanzeigen angeboten.
Aufgrund der erdrückenden Beweislage legte der Mandant ein umfassendes Geständnis ab. Hinzu kamen die geringe Schadenssumme und die geringe kriminelle Energie, sodass Staatsanwaltschaft und Gericht sich in der Hauptverhandlung von einer Einstellung gemäß § 153a StPO überzeugen ließen. Als Auflage wurde die Rückzahlung des Kaufpreises sowie das Verfassen eines Entschuldigungsschreibens an den Anzeigeerstatter bestimmt.