08. März 2025 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf Geldwäsche

Strafverteidiger: Strafverteidiger Meese

Vorwurf: Geldwäsche

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Flensburg

 

Der Mandantin wurde vorgeworfen Geld gewaschen zu haben. Sie soll Geld aus einer Straftat überwiesen bekommen und dieses sodann auf ein weiteres Konto transferiert haben. Im Raum stand eine Finanzagentenkonstellation. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte diese überzeugt werden, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen die Mandantin vorliegt. Der das Ermittlungsverfahren auslösende Geldtransfer erfüllt den Tatbestand mangels Vorsatz nicht. Hinsichtlich der übrigen Überweisungen mangelt es bereits an einer tatbestandlich hinreichend konkreten Vortat. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.