21. März 2025 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Diebstahlsvorwurf

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Diebstahl

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

 

Unserem Mandanten wurde ein Diebstahl vorgeworfen. Er soll in einem Baumarkt einen Steckschlüssel im Wert von 5,29 € in seine Jackentasche gesteckt haben, ohne dafür  bezahlt zu haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unserem Mandanten das laufende Verfahren Bestrafung genug ist. Der Wert des Steckschlüssels war gering. Zudem ist unser Mandant nicht vorbestraft und die Handlung stellte ein einmaliges Ausbrechen aus seinem rechtsschaffenden Leben dar. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.