6. April 2018

Was ist ein Fachanwalt für Strafrecht?

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt mit herausragenden Fachkenntnissen und besonderer praktischer Erfahrung auf einem bestimmten Rechtsgebiet (z.B. „Fachanwalt für Strafrecht“). Der Titel „Fachanwalt“ kann mit dem Facharzttitel unter den Ärzten verglichen werden und wird von der für den Rechtsanwalt zuständigen Anwaltskammer vergeben.

 

Fachanwalt für Strafrecht: Voraussetzungen

Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft:

  • Zunächst muss der Rechtsanwalt an einem umfangreichen Weiterbildungslehrgang teilnehmen und in zahlreichen Klausuren sein besonderes Wissen unter Beweis stellen.
  • Weiterhin muss nachgewiesen sein, dass der angehende Fachanwalt in einer Mindestanzahl an Fällen in dem betreffenden Rechtsgebiet mandatiert und tätig war.
  • Nach der Verleihung des Fachanwaltstitels muss der Rechtsanwalt regelmäßig an Fortbildungen im jeweiligen Rechtsgebiet teilnehmen.

 

 

Ist ein Rechtsanwalt, der keinen Fachanwaltstitel hat, automatisch weniger kompetent?

 

Oftmals wird angenommen, ein Fachanwaltstitel („Fachanwalt für Strafrecht“) bedeute automatisch, dass der Ansprechpartner kompetenter als andere Rechtsanwälte sei.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

„Auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel verfügen mitunter über hervorragende theoretische und praktische Kompetenz auf ihrem jeweiligen Rechtsgebiet. Nichtsdestotrotz ist der Titel ein Indikator dafür, dass der Rechtsanwalt über besondere Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt.“

Auch weniger erfahrene Rechtsanwälte sind durch ihre umfassende Ausbildung im Referendariat vollständig ausgebildet. Das Defizit an Erfahrung können junge Rechtsanwälte häufig durch eine umfangreichere Prüfung der Sach- und Rechtslage bzw. eingehendere Vorbereitung auf eine anstehende Hauptverhandlung ausgleichen.

 

Worauf sollte bei der Auswahl des Anwalts geachtet werden?

Achten Sie bei der Auswahl eines Strafverteidigers aus diesem Grund nicht nur auf den Fachanwaltstitel, sondern auch darauf, ob sich der jeweilige Rechtsanwalt auf das Strafrecht spezialisiert hat und in diesem Gebiet auch schwerpunktmäßig ausgebildet wurde.

Bietet ein Anwalt beispielsweise sowohl straf- miet- arbeits- und verwaltungsrechtliche Beratung an, spricht dies eher dafür, dass er mit jedem der Gebiete tatsächlich nur einen geringen Teil seiner Tätigkeit verbringt. Ist der Rechtsanwalt hingegen auch ohne den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ ausschließlich auf diesem Teilgebiet tätig, spricht dies ebenso für tiefergehende Erfahrung.

Wir haben für Sie hier einige Kriterien erstellt, wie Sie einen geeigneten Strafverteidiger erkennen können: Ein guter Strafverteidiger

Sollten Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, können Sie sich jederzeit an Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig wenden und einen unverbindlichen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.

 

Ein Beitrag von Alexander Schlüter