27. Januar 2021

Behauptete Vergewaltigung aus Eifersucht – Die Tücken der Datingportale

Anwalt für Strafrecht Albrecht erwirkt Einstellung mangels Tatverdacht beim Vorwurf der Vergewaltigung:

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Vergewaltigung ermittelt, nachdem die vermeintlich Geschädigte Strafantrag gestellt hatte. Unser auf Sexualstrafrecht spezialisierter Anwalt für Strafrecht Albrecht, wurde als Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt. Gemeinsam mit dem Mandanten, der die Tatvorwürfe von Beginn an bestritten hat, wurde die Verteidigungsstrategie entwickelt.

Nachdem die Ermittlungsakte an uns übersandt wurde, hat Fachanwalt für Strafrecht Albrecht umgehend die Akte studiert. Dabei hat ihn unser wissenschaftlich arbeitendes Team tatkräftig unterstützt.

 

Der Klassiker: Ausgangspunkt Clubnacht

Kern der Vorwürfe war, unser Mandant habe Sex mit der Geschädigten gegen ihren Willen gehabt. Beide hätten sich beim Feiern kennengelernt und wären nach dem Tanzen in die Wohnung unseres Mandanten gefahren, dem vermeintlichen Tatort.

Es stellte sich jedoch bald heraus, dass die Vorwürfe gegen unseren Mandanten insgesamt erlogen waren. Die Beschuldigungen waren schlichtweg fiktiv erfunden. Motiv war in diesem Fall Eifersucht, denn die Geschädigte bedrängte unseren Mandanten schon seit geraumer Zeit, nachdem dieser in einer festen Partnerschaft lebte.

 

In Wahrheit Opfer falscher Verdächtigung

Aus dem Gejagten wurde ein Opfer polizeilicher Ermittlungen. Für uns bleibt zu hoffen, dass unser Mandant mit seiner neuen Partnerin ein ruhiges Leben verbringen kann, ohne Opfer von Nachstellung bzw. Stalking zu werden. Ach übrigens: Die Polizei, an die sich unser Mandant zunächst vertrauensvoll gewendet hatte, meinte ihm gegenüber, für seine privaten Angelegenheiten sei‘ er selber verantwortlich. Dass das in diesem Fall falsch war, hat unser Mandant erst erfahren dürfen, als er Anwalt für Strafrecht Albrecht kennenlernte.

 

Ende gut alles gut

Fachanwalt für Strafrecht Albrecht begründete in seiner Schutzschrift, dass nach aussagepsychologischer Analyse keine glaubhafte Aussage vorliegt und das Verfahren eingestellt werden muss. Dem folgte die Staatsanwaltschaft schließlich.