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Dr. Hennig: Freiheit gegen die Staatsanwaltschaft verteidigt

Schon in der ersten Instanz konnte ich für meinen Mandanten im Rahmen einer Strafmaßverteidigung eine Bewährungsstrafe für den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 45 Fällen erreichen. Die Staatsanwaltschaft, die in für mich nicht nachvollziehbarer Weise beseelt war von dem Wunsch, meinem vollständig resozialisierten und einsichtigen Mandanten die Freiheit zu nehmen, ging in Berufung.

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