17. April 2019

Freiheit gerettet! Freispruch gegen die Staatsanwaltschaft durchgesetzt

von: Dr. jur. Jonas Hennig, Fachanwalt für Strafrecht

 

Zehn Hauptverhandlungstage ging es am Amtsgericht Eckernförde (Schöffengericht) um alles. Angeklagt war unter anderem eine schwere Körperverletzung. Dem Verfahren lag eine eskalierte Weihnachtsfeier im Jahr 2015 zu Grunde, dessen Ende tragisch durch einen Sturz des Nebenklägers über eine Brüstung markiert wird.

Die Staatsanwaltschaft warf meinem Mandanten vor für diesen Sturz verantwortlich zu sein. Mein Mandant bestritt die Tat von Anfang an. Vielmehr wurden er und der Mitangeklagte von einer zahlenmäßig überlegenen Gruppe angegriffen. Auf mein Anraten verteidigte sich der Mandant schweigend; das übliche Vorgehen bei einer Freispruchverteidigung.

Zwei ernsthafte Hauptbelastungszeugen, mindestens einer gehörte zu meiner Überzeugung zu den eigentlichen Angreifern und Provokateuren, wurden intensiv befragt. Am Ende stand eine widersprüchliche, unplausible und insgesamt höchst zweifelhafte Aussage, der nicht gefolgt werden konnte. Das Gericht war auf Veranlassung der Verteidigung bereit alle weiteren Gäste des Abends als Zeugen zu laden. Die Staatsanwaltschaft hatte höchst unsauber ermitteln lassen, denn all diese Zeugen waren nicht aktenkundig. Mühselig mussten diese zunächst ermittelt werden. Viele konnten sich an nichts erinnern; doch die Anzahl der Zeugen, die das Bild der Verteidigung stützten wurden bis zum letzten Hauptverhandlungstag immer mehr.

Die Staatsanwaltschaft ignorierte in kaum nachvollziehbarer Weise alle Eckpunkte, die gegen die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen sprachen. Auch den Entlastungszeugen maß sie unvertretbar kaum Bedeutung zu und beantragte eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Hinzu kamen die Forderungen der Nebenklage von über einer halben Million Euro.

In meinem ausführlichen Plädoyer habe ich jedes Beweismittel einer genauen und kritischen Prüfung unterzogen und einen Freispruch beantragt. Einen Freispruch für einen zu meiner Überzeugung unschuldigen Mandanten. Das Gericht folgte dem Antrag in allen Punkten. Ein schwerwiegendes Fehlurteil konnte gegen den Willen der Staatsanwaltschaft verhindert werden. Ein guter Tag für die Gerechtigkeit.