von: Alexander Willgerodt, Rechtsreferendar
Taschen, Kleidung, Spielzeug, Autos, Elektronik oder auch die Konzertkarten, die aus privaten Gründen nicht mehr eingelöst werden können. Auf eBay Kleinanzeigen bietet sich für Jedermann die Möglichkeit, so manche Sachen zu verkaufen und den eigenen Geldbeutel damit etwas aufzufüllen.
Aber was ist, wenn dabei einmal etwas schief geht oder es zu Missverständnissen zwischen Verkäufer und Käufer kommt?
Plötzlich Beschuldigter einer Straftat
So schnell wie sich alles verkaufen lässt, liegt auch häufig eine Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges im Briefkasten.
Die Tasche war nicht ausreichend oder schlecht beschrieben, die Kleidung doch mehr getragen als gedacht, das Handy hatte ein paar mehr Kratzer als es auf den Bildern schien.
Oder der Klassiker: Die Konzertkarten wurden versandt, sollen aber nie bei dem Käufer angekommen sein.
Verkäufe über eBay Kleinanzeigen bergen auch immer Risiken. Oft wird sich der Käufer die Ware vor der Versendung nicht selbst ansehen. Dies kann zu Missverständnissen führen, was nicht selten in einem Ermittlungsverfahren wegen Betruges endet.
Hinzu kommt, dass es sich bei eBay Kleinanzeigen vornehmlich um Privatverkäufer handelt, die oftmals laienhafte Angaben über die jeweiligen Artikel machen und denen das nötige „Know How“ bezüglich des Zustandes einzelner Artikel fehlt. Häufig versuchen enttäuschte Käufer dann, sich mit einer Betrugsanzeige gegen einen unvorteilhaften Kauf zu wehren.
In vielen Fällen nimmt die Polizei zu Unrecht den Tatbestand des Betruges an und eröffnet ein Ermittlungsverfahren.
Betrug – Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe?
Geregelt ist der Betrug in § 263 StGB. Er wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe mindestens sechs Monate bis zu zehn Jahre. In Ausnahmefällen wird sogar eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren verhängt.
Die Entscheidung über die konkrete Strafe hängt vom Einzelfall ab.
Entscheidende Faktoren sind vor allem:
- Die Höhe des eingetretenen Schadens bei dem Käufer/den Käufern
- Die Häufigkeit der Verkäufe
- Gewerbsmäßiges Handeln – ja oder nein?
- Vorstrafen
- Reue bezüglich der Tat
Mit Hilfe eines guten Rechtsanwalts für Strafrecht lässt sich häufig sogar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
Einstellung möglich!
Mit einer exzellent begründeten Schutzschrift kann eine Druckschwelle erzeugt werden, die die Staatsanwaltschaft zum Beispiel zur Einstellung mangels Tatverdacht (zum Beispiel mangels Vorsatznachweis) oder zur Einstellung wegen Geringe der Schuld (häufig bei Schadenswiedergutmachung) bewegt.
Frühzeitig Rechtsanwalt kontaktieren!
Sollte gegen Sie eine Anzeige wegen Betruges vorliegen oder haben Sie die Befürchtung, es könnte zu einer Anzeige kommen, kontaktieren Sie uns gerne an unseren Standorten in Hamburg, Lüneburg, Kiel, Lübeck oder Hannover.
Unsere Strafrechtsspezialisten Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht, werden Sie ausführlich beraten und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
Wir stellen sicher, dass Sie keine Fehler machen, die den Ausgang des Verfahrens negativ beeinflussen und verteidigen Ihre Rechte vor den Strafverfolgungsbehörden.