STRAFRECHT

Anzeige wegen Betrug?

Der Betrug gemäß § 263 StGB ist in juristischer Hinsicht ein höchst kompliziertes Delikt, weshalb die Strafnorm selbst von Juristen nicht selten falsch angewendet wird. Die Strafandrohung bei einem Betrug reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug, in besonders schweren Fällen sogar von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Besonders vor diesem Hintergrund ist der anwaltliche Beistand durch einen Spezialisten unverzichtbar, wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Betruges sind.

 

Betrug – Tatbestandsvoraussetzungen

Damit der Tatbestand des Betruges erfüllt ist, sind eine Täuschung seitens des Täters, ein hierdurch entstandener Irrtum seitens des Opfers, eine Vermögensverfügung und ein Vermögensschaden Voraussetzung. Zudem muss der Täter vorsätzlich gehandelt haben. Hinzu kommt, dass das Vermögen durch eine eigene Handlung des Opfers zum Täter übergegangen sein muss, da es sich beim Betrug im Gegensatz z.B. zum Diebstahl um ein sogenanntes Selbstschädigungsdelikt handelt. Ferner muss die erlangte Bereicherung stoffgleich zu dem Vermögensschaden des Opfers sein, das heißt auf derselben Verfügung beruhen.

 

Ansatzpunkte für die Verteidigung beim Vorwurf eines Betrugsdelikts

Wie einleitend bereits erwähnt, unterlaufen bei der Anwendung des § 263 StGB selbst erfahrenen Juristen regelmäßig Fehler. Dies gilt auch und ganz besonders für deutsche Strafgerichte und Staatsanwaltschaften. Fehler in der Anwendung der Norm häufen sich insbesondere bei der korrekten Ermittlung des Vermögensschadens, der Anwendung des Simultanitätsprinzips (Vorsatz zum Zeitpunkt der Tathandlung) sowie der Prüfung der Stoffgleichheit.

 

Ansatzpunkt: Fehlerhafte Ermittlung des Vermögensschadens

Zur Ermittlung des Vermögensschadens gibt es umfangreiche höchstrichterliche Rechtsprechung. Liegt ein Eingehungsbetrug vor, findet das sogenannte Gesamtsaldierungsprinzip Anwendung. Die Werte gegenüberstehender Forderungen müssen in diesem Falle saldiert werden.

Beispiel: Durch „frisierte“ Angaben zu den Vermögensverhältnissen gewährt eine Bank ihrem Kunden ein Darlehen. Eine Täuschung liegt unzweifelhaft vor. Dennoch muss der Wert des Rückzahlungsanspruchs der Bank gegen den Kunden mit dessen Auszahlungsanspruch gegen die Bank verglichen werden. Sind beide Werte trotz der Täuschung gleich hoch, kann die Voraussetzung des Vermögensschadens unter Umständen nicht mehr vorliegen, was den Betrugsvorwurf zu Fall bringen kann.

In derartigen Fällen kann häufig ein umfangreicher schriftlicher Antrag mit Sachverhaltsaufbereitung und rechtlicher Würdigung dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Betruges einstellt. Eine finanziell und psychisch belastende Hauptverhandlung kann auf diesem Wege häufig verhindert werden.

 

Ansatzpunkt: Keine sogenannte „stoffgleiche“ Bereicherung

Auch die Stoffgleichheit zwischen Bereicherung und Schaden wird von der Justiz oft übergangen, ist aber Tatbestandsvoraussetzung eines Betruges. Demnach müssen der Vermögensnachteil auf Seiten des Opfers und der Vermögensvorteil des Täters grundsätzlich auf ein und derselben Verfügung beruhen. Auch hier kann ein versierter Anwalt für Strafrecht in vielen Fällen ansetzen.

 

Ansatzpunkt: Simultanitätsprinzip

Schließt eine Person einen Vertrag und erbringt später die vertraglich vereinbarte Leistung nicht, endet dies nicht selten mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Betruges. Insbesondere beim Vorwurf eines sogenannten „eBay-Betrugs“ kann das Simultanitätsprinzip von Relevanz sein. Demnach muss der Täter bereits zum Zeitpunkt der Tathandlung vorsätzlich gehandelt haben. Dies folgt aus den §§ 16, 8, 22 StGB.

Beim Eingehungsbetrug, wie z.B. einem eBay-Betrug ist hierbei immer auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen. Für die Annahme einer Strafbarkeit ist es notwendig, dass der Täter bereits bei Vertragsschluss seinen Vertragspartner über seine Bereitschaft zur Vertragserfüllung getäuscht hat. Zudem hätte er bereits zu diesem Zeitpunkt mindestens billigend in Kauf nehmen müssen, die Leistung nicht zu erbringen.

Dies muss die Staatsanwaltschaft hinreichend beweisen, wobei die Beweislage hierbei oftmals eher schwach ist. Im Idealfall genügt es mithin, als Anwalt im Strafrecht die Indizien der Staatsanwaltschaft im Rahmen eines umfangreichen schriftlichen Antrags ausreichend zu erschüttern, sodass das Strafverfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.

 

Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges – und nun?

Spätestens wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, sollten Sie einen auf dem Gebiet des Strafrechts erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren. Oben genannte Betrugsmerkmale und Ansatzpunkte sind nur ein kleiner Ausschnitt der Klaviatur an Verteidigungsmöglichkeiten, über die ein kompetenter Fachanwalt für Strafrecht verfügt. Wählen Sie – gerade vor dem Hinblick des juristisch komplizierten Feldes des Betrugs gemäß § 263 StGB – Ihren Verteidiger sorgfältig aus.

Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team haben ihre Mandanten bereits in zahlreichen einfachen wie komplexen Betrugsverfahren erfolgreich verteidigt. Hierbei kommt es den Mandanten zugute, dass Rechtsanwalt Dr. Hennig langjähriger Dozent für Strafrecht ist und dementsprechend stets mit der gesamten relevanten Rechtsprechung zum Betrug bestens vertraut ist.

Hier können Sie einige erfolgreich verteidigte Fälle in Betrugsverfahren nachlesen:

 

Sonderformen des Betruges

Der Betrug gemäß § 263 StGB tritt auch in Sonderfällen auf. Hierzu gehören unter anderem der Eingehungsbetrug, Anstellungsbetrug sowie Sozialleistungsbetrug (umgangssprachlich auch „Hartz-IV-Betrug“). Zudem existieren folgende Sondertatbestände des Betrugs:

  • Betrug in besonderes schwerem Fall gemäß § 263 Abs. 3 StGB (z.B. Versicherungsbetrug)
  • Computerbetrug gemäß § 263 a StGB
  • Kapitalanlagebetrug gemäß § 264 a StGB
  • Kreditbetrug gemäß § 265 b StGB
  • Erschleichen von Leistungen gemäß § 265 a StGB
  • Sportwettbetrug gemäß § 265 c StGB

Als besonders praxisrelevant ist hier der Computerbetrug gemäß § 263 a StGB hervorzuheben, unter den häufig Sachverhalte fallen, bei denen eine fremde EC-Karte am Bankautomaten missbräuchlich verwendet wurde.

 

Betrug im Wirtschaftsstrafrecht – Obacht als Unternehmer

Sollte Ihnen als Unternehmer ein Betrug vorgeworfen werden, ist höchste Vorsicht geboten. Im geschäftlichen Verkehr sind die Beträge, die Gegenstand eines derartigen Vorwurfs sein können, in aller Regel weit höher als im privaten Bereich. Hieraus folgt nicht nur das Risiko hinsichtlich einer langjährigen Freiheitsstrafe, sondern auch hinsichtlich etwaiger Schadensersatzforderungen des angeblich geschädigten Geschäftspartners.

 

Sollte Ihnen als Unternehmer oder Geschäftsführer Betrug vorgeworfen werden, sollten Sie bei der Inanspruchnahme juristischen Beistands darauf achten, dass die von Ihnen mandatierte Kanzlei nicht nur die strafrechtlichen, sondern auch die zivilrechtlichen Aspekte kompetent betreuen kann.

 

Anzeige wegen Betrug – Verteidigung durch H/T Defensio Strafverteidiger

H/T Defensio Strafverteidiger kooperieren mit der zivilrechtlichen Notar- und Anwaltskanzlei H/T Causa Civilis und verfügen so über einen kompetenten und direkten Ansprechpartner im Zivilrecht. Daher kann ein „full service“ für wirtschaftsstrafrechtliche Mandate angeboten werden.

Während Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team eine geeignete Verteidigungslinie bezüglich des Strafverfahrens wegen Betruges erarbeiten, kümmert sich Rechtsanwalt und Notar Jan-Christian Thum-Raithel um die Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Dies hat für ihre Mandanten diverse Vorteile:

  • Wir arbeiten im engen Austausch miteinander. So können widersprechende oder ungünstige Argumentationen vermieden werden. Einem Unternehmer ist schließlich nicht geholfen, wenn er aufgrund eines voreiligen Antrages strafrechtlich nicht belangt wird, sein Unternehmen dafür allerdings durch erhebliche Schadensersatzansprüche in die Insolvenz getrieben wird.
  • Zu einem ganzheitlichen Ansatz gehört auch, die Arbeitsfähigkeit des Unternehmens trotz laufender Verfahren sicherzustellen sowie Maßnahmen zu ergreifen, um die erhobenen Vorwürfe nicht an die Öffentlichkeit dringen zu lassen.
  • Die Synergieeffekte wirken sich auch auf das Anwaltshonorar aus: Da nur eine Kanzlei mandatiert wird, muss auch eine Einarbeitung nur einmal erfolgen. Aus diesem Grund führt die einheitliche Betreuung des gesamten Falls in der Regel zu deutlich geringeren Kosten.

Nur wenige Kanzleien können eine derartige Betreuung anbieten. H/T Defensio Strafverteidiger garantiert zudem eine absolut transparente Kostenregelung von Beginn an. Sollten wir die für die Betreuung erforderliche Kompetenz einmal nicht ausschließlich durch unsere eigenen Ressourcen bewältigen können – beispielsweise bei einer Sockelverteidigung mehrerer Geschäftsführer – kann zudem jederzeit kurzfristig ein schlagkräftiges Team eingespielter Anwälte aus mit uns kooperierenden Kanzleien zusammengestellt werden.

Hier können Sie einen Termin vereinbaren.
Nähere Informationen zu unseren bundesweiten Regionen finden sie hier.

FAQ

Anzeige wegen Betrug erhalten, was tun?

Behalten Sie einen kühlen Kopf! Die Strafandrohung beim Delikt Betrug reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Besonders vor diesem Hintergrund ist der anwaltliche Beistand durch einen Spezialisten unverzichtbar, wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Betruges sind. Kontaktieren Sie daher umgehend einen Profi im Bereich Strafrecht, um die Angelegenheit so gut wie möglich zu klären.

Welche Betrugsdelikte gibt es?

Betrug gemäß § 263 a StGB, Computerbetrug gemäß § 263 a StGB, Kapitalanlagebetrug gemäß § 264 a StGB, Kreditbetrug gemäß § 265 b StGB, Erschleichen von Leistungen gemäß § 265 a StGB, Sportwettbetrug gemäß § 265 c StGB

Bei Vorwurf Betrug einen Anwalt nehmen?

Der Betrug gemäß § 263 StGB ist in juristischer Hinsicht ein höchst kompliziertes Delikt, weshalb die Strafnorm selbst von Juristen nicht selten falsch angewendet wird. Bei einer Vorladung als Beschuldigter in einem Betrugsfall empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt (Fachanwalt für Strafrecht) zu nehmen. Dieser wird für Sie Akteneinsicht beantragen und – wenn möglich – versuchen, die Einstellung des Verfahrens durch einen gut begründeten Antrag zu erwirken. Das bedeutet: keine Eintragung im Führungszeugnis.

Themenübersicht Allgemeines Strafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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ra-christian-albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
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