12 Gründe für Defensio:
Dr. Hennig und sein Verteidigerteam

12 Gründe für Defensio:
Dr. Hennig und sein Verteidigerteam

Den richtigen Anwalt für Ihr Strafverfahren zu finden, ist gar nicht so leicht. Wir haben Ihnen 12 Argumente zusammengestellt, die in der Kanzlei H/T Defensio Strafverteidiger großgeschrieben werden, um eine exzellente Strafverteidigung zu gewährleisten.

 

Den richtigen Anwalt für Ihr Strafverfahren zu finden, ist gar nicht so leicht. Wir haben Ihnen 12 Argumente zusammengestellt, die in der Kanzlei H/T Defensio Strafverteidiger großgeschrieben werden, um eine exzellente Strafverteidigung zu gewährleisten.

 

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Höchste Spezialisierung auf und im Strafrecht

​Jeder Anwalt im Defensio-Verteidigerteam ist ausschließlich als Strafverteidiger tätig. In vielen Kanzleien werden auch heute noch mehrere Rechtsgebiete durch einen Anwalt betreut. Für uns undenkbar. Zu unserer Überzeugung ist eine hohe Spezialisierung unabdingbar, um jede Chance für den Mandanten zu nutzen. Denn nur bei höchster Spezialisierung sind ständige fachspezifische Weiterbildung, ein geschulter Blick und eine zielsichere Bearbeitung möglich.

Sie gehen ja auch nicht zum Augenarzt, wenn Sie Zahnschmerzen haben.

Unsere Spezialisierung prägt aber nicht nur die tägliche Arbeit, sondern auch die Lebensläufe der verschiedenen Strafverteidiger. Alle haben von Beginn an ihre juristische Ausbildung schwerpunktmäßig auf das Strafrecht konzentriert.

Alle unsere Verteidiger sind im allgemeinen Strafrecht erfahren. Zudem haben wir innerhalb des Strafrechts besondere Spezialisierungen:

  1. Sexualstrafrecht

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Fachanwalt für Strafrecht Albrecht

Fachanwalt für Strafrecht Moro

Fachanwältin für Strafrecht Mayer

Rechtsanwalt Grabitz

Rechtsanwältin Paschke

 

  1. Medizinstrafrecht

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Prof. Dr. Sönke Gerhold

 

  1. Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig (Korruptionsdelikte)

Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht (Steuerstrafrecht)

Prof. Dr. Alexander Barth (Steuerstrafrecht)

 

  1. Betäubungsmittelstrafrecht

Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht

Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel

Rechtsanwalt Meese

 

  1. Jugendstrafrecht

Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer

 

  1. Strafrechtliche Revision

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel

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Methode: Gerichtsverhandlung verhindern!

Wir setzen so früh wie möglich an, um unseren Mandanten einen belastenden öffentlichen Strafprozess vor Gericht zu ersparen. Viele andere Strafverteidiger lassen es bewusst auf einen solchen ankommen und verschenken damit die große Chance Ihren Mandanten dieses Leid zu ersparen.

Die Chancen sind am größten, wenn Sie bei Erhalt einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter keine Aussage machen und zunächst Akteneinsicht beantragt wird.

Wir erarbeiten in enger Abstimmung mit unseren Mandanten fachlich exzellente und individuelle Schutzschriften. Dies sind schriftlich begründete Anträge an die Staatsanwaltschaft mit dem Ziel diese von einer Anklage abzuhalten.

Ziel kann auch bei schwersten Vorwürfen eine Einstellung mangels Tatverdacht sein (sog. „großer Freispruch“). In anderen Fällen kommt eine Einstellung wegen Geringe der Schuld oder gegen Auflage in Betracht. In alle Regel haben wir damit Erfolg. Für unsere Mandanten bedeutet das:

  • Keine Belastung und Kosten durch öffentlichen Strafprozess
  • Keine Rufschädigung durch Öffentlichkeit
  • Keine Vorstrafe im Zentralregister
  • Keine Eintragung im Führungszeugnis
  • Freiheit gesichert

 

Unsere Anträge sind nicht irgendwelche Briefe an die Staatsanwaltschaft: Sie fußen stets auf dezidierten Kenntnissen in der strafrechtlichen Beweiswürdigung, des materiellen Strafrechts, des Strafprozessrechts und langjähriger taktischer Erfahrung. Kein Schriftsatz ohne Darstellung des Sachverhalts nach Aktenlage, ggf. dezidierte Angriffe auf belastende Aussagen anhand der aussagepsychologischen Vorgaben des Bundesgerichtshofs, umfassende Argumentation mit allen Schwachstellen der Ermittlungen und immer ein breites wissenschaftliches Fundament, das heißt Fußnoten mit entsprechender Literatur und aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung. So erzeugen wir eine Druckschwelle, die weit überwiegend dazu führt, dass die Staatsanwaltschaft bereit ist das Verfahren einzustellen. Wir wollen den Strafverfolgungsbehörden nicht auf Augen Höhe begegnen. Unser Anspruch ist Überlegenheit.

Dabei arbeiten wir nie nach Schema F, denn jeder Fall ist anders und verdient eine individuelle Verteidigungsstrategie, die wir gemeinsam mit Ihnen abstimmen. Gleichwohl kennen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung eine Vielzahl von Fallkonstellationen und können auf unser kanzleiinternes Wissen zurückgreifen. Unser professionelles Knowledgemanagement ermöglicht eine zielsichere Bearbeitung jedes strafrechtlichen Mandats.

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Fachliche Exzellenz

Defensio steht bundesweit für fachlich exzellente Strafverteidigung. Den Maßstab hat der Kanzleigründer Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig gesetzt. Nach seinem Staatsexamen, das er als Landesbester seines Durchgangs (in drei Bundesländern) mit Prädikat und der Befähigung zum Richteramt abgelegt hat, gründete er die Kanzlei. Seine stipendiengeförderte Dissertation wurde mit dem Preis für herausragende rechtswissenschaftliche Arbeiten durch den Kieler DoctoresIuris-Verein ausgezeichnet und mit der Höchstnote summa cum laude bewertet. Dr. Hennig ist seit 2020 Dozent für Straf- und Strafprozessrecht und unterrichtet angehende Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte, er ist zudem als FAO-Dozent tätig, das heißt er unterrichtet andere Fachanwälte für Strafrecht im Sexualstrafrecht. Dr. Hennig ist zudem Autor zahlreicher strafrechtlicher Veröffentlichungen.

Vor allem aber verfügt Dr. Hennig über ein Jahrzehnt praktische Erfahrung, die er sich in mehreren tausend von ihm verteidigten Verfahren bundesweit angeeignet hat. Er hat maßgeblich das Wissensmanagement der Kanzlei erarbeitet.

Auch Prof. Dr. Alexander Barth, Prof. Dr. Sönke Gerhold, Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro und die Strafverteidiger Jonas Meese und Dr. Justine Diebel haben Ihren Abschluss mit Prädikat absolviert.

Die meisten Strafverteidiger bei Defensio sind zudem Strafrechtsdozenten und Fachautoren. Die Lehre sorgt für einen Wissensvorsprung, der sich in nahezu jedem Verfahren auszahlt.

Mit Regionalkoordinator und Pressesprecher Rechtsanwalt Grabitz steht der Kanzlei bundesweit nicht nur ein erfahrener Verteidiger, sondern auch Journalist zur Verfügung. Er und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig verfügen über langjährige Erfahrung auch in medial begleiteten Verfahren. Der richtige Umgang mit den Medien ist vielen Verfahren existentiell, um eine Rufschädigung zu verhindern.

Alle Strafverteidiger bei Defensio arbeiten hochspezialisiert in Ihrem Gebiet des Strafrechts und verfügen über umfangreiche praktische Erfahrung. Ständige Fortbildung inhouse wie extern sind bei uns selbstverständlich.

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Kampfgeist, Leidenschaft, Einsatz und Verhandlungsgeschick

Nicht nur schriftlich, sondern auch vor Gericht in der mündlichen Hauptverhandlung streiten wir für die bestmöglichen Ergebnisse unserer Mandanten. Hartnäckig, absolut einseitig dem Mandanteninteresse verpflichtet, vorbereitet und fachlich exzellent. Wir beherrschen die Klaviatur des Strafprozessrechts und können auch spontan auf die oft unvorhersehbaren Wendungen in einem Strafprozess reagieren. Der diplomatisch geschickte, konsensuale Verhandlungsstil oder der aggressive prozessuale Angriff auf alle angeblichen Indizien der Staatsanwaltschaft – man muss beides beherrschen und vor allem wissen, wann welcher Stil am besten für den Mandanten ist. Oberstes Gebot muss der Erhalt der Freiheit sein.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig: In meinem Team hat niemand Platz der Angst vor Streit mit Richtern und Staatsanwälten hat. Unerschrockener, aufrichtiger Kampf für die Rechte des Beschuldigten ermöglicht überhaupt erst ein faires Verfahren. Es gibt objektive und faire Richter, aber auch bösartige und inkompetente. Man muss wissen, mit wem man verhandelt, um genau den richtigen Verhandlungsstil zu entfalten.

Man wird nicht Strafverteidiger, weil man denkt, das wäre ein netter Job. Strafverteidigung ist nicht Beruf sondern Berufung. Diese Leidenschaft leben wir in jedem Mandant – egal ob kleines oder großes Verfahren.

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Spitzenbewertungen und messbarer Erfolg

Ein Anwalt kann viel über sich erzählen. Mit unser nachgewiesen Fachkompetenz haben wir Ihnen schon einige hard facts geliefert –  doch was sagen unsere Mandanten?

Unsere Bewertungen sprechen für sich! Überzeugen Sie sich selbst:

 

In aller Regel können wir durch gut begründete Schutzschriften einen belastenden, öffentlichen Strafprozess und damit auch eine Bestrafung verhindern.

Unsere aktuellen Erfolge im gesamten Strafrecht finden Sie hier.

Unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht finden Sie hier.

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Persönliche und menschliche Betreuung

Wir wissen, dass sich unsere Mandanten aufgrund des Strafverfahrens in einer schwierigen und belastenden Lebenssituation befinden.  Egal ob schuldig oder unschuldig – wer mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert ist, hat viel zu verlieren: Ein sauberes Führungszeugnis, viel Geld, aber vor allem die Freiheit. In vielen Fällen steht die gesamte bürgerliche Existenz auf dem Spiel.

Um diese Belastung zu ertragen, brauchen Sie einen Profi an Ihrer Seite. Kein Mensch kann sich selbst effektiv verteidigen, wenn er erstmal eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hat. Der Strafverfolgungsapparat ist zu mächtig und das Strafrecht zu kompliziert.

Wir wollen, dass Sie das Gespräch mit uns verlassen mit dem sicheren Gefühl: „Jetzt ist jemand da, dem ich vertrauen kann, jemand der mir hilft, der sich um alles kümmert, der weiß was zu tun ist.“

Es soll nicht nur ein Gefühl sein, sondern genau das ist unser Auftrag, dem wir in jedem Verfahren – egal ob klein oder groß – verpflichtet sind. Viele unserer Mandanten sagen, dass bereits das erste Gespräch dazu geführt, dass sie wieder ruhiger schlafen konnten. Mit dem erlösenden Einstellungsbescheid war dann auch dauerhaft das seelische Befinden wieder hergestellt.

Wir hören Ihnen zu. Mit uns können Sie offen über alles sprechen. Wir stehen an Ihrer Seite. Nicht nur fachlich, sondern auch menschlich.

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Faire und transparente Kosten

Gute Strafverteidigung kostet Geld. Aber auf der anderen Seite wird Ihnen keine oder eine schlechte Verteidigung einen noch viel höheren Preis abverlangen.

Faire und transparente Kosten sind oberstes Gebot für alle Strafverteidiger bei Defensio. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Sie über alle Kosten auf, die auf Sie zukommen. Wir arbeiten mit fairen Pauschalen in denen die gesamte Verteidigung enthalten ist. Zum Beispiel für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren: Termin bei der Polizei absagen, Akteneinsicht beantragen, Akte akribisch durcharbeiten, umfangreichen Einstellungsschriftsatz (Schutzschrift) verfassen und mit Ihnen abstimmen, bei Nachermittlungen weitere Anträge und ggf. mündliche Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft. Egal was im Einzelnen passiert, alles ist abgedeckt bis das Ermittlungsverfahren, idealerweise mit der erlösenden Einstellung abgeschlossen ist. So können wir uns auf unsere Arbeit konzentrieren und Sie haben von Beginn an Kostensicherheit und Transparenz. Wann immer Fragen und Sorgen aufkommen, können Sie uns ansprechen. Hier tickt keine Uhr nach der zusätzliche Kosten entstehen.

Die konkrete Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Vorwurf und dem zu erwartenden Aufwand. Ratenzahlungen sind in aller Regel möglich. Gemeinsam einigen wir uns auf einen für beide Seiten fairen Preis. Versteckte oder überraschende Kosten existieren bei uns nicht.

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Individuelle, maßgeschneiderte Strategie

Wir arbeiten nie nach Schema F, denn jeder Fall ist anders und verdient eine individuelle Verteidigungsstrategie, die wir gemeinsam mit Ihnen abstimmen. Gleichwohl kennen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung eine Vielzahl von Fallkonstellationen und können auf unser kanzleiinternes Wissen zurückgreifen. Unser professionelles Knowledgemanagement ermöglicht eine zielsichere Bearbeitung jedes strafrechtlichen Mandats.

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Team

Dabei haben wir durch die Größe unseres Teams zahlreiche Vorteile, die Sie beim typischen Einzelkämpfer im Strafrecht vergeblich suchen werden.

1. In komplexen Verfahren arbeiten wir konsequent nach dem 4-Augen-Prinzip

2. Für jedes Teilgebiet innerhalb des Strafrechts haben wir den passenden Experten

3. Vor allem ist der Teamvorteil entscheidend, wenn es mehrere Beschuldigte in ein und demselben Verfahren gibt. Dann darf ein Verteidiger berufsrechtlich nie mehr als einen Beschuldigten vertreten. Sobald der Verteidiger durch den ersten Beschuldigten mandatiert ist, würde er für keinen weiteren in demselben Strafverfahren auch nur die Ermittlungsakte bekommen (sog. Verbot der Mehrfachverteidigung, § 146 StPO). Oftmals haben Beschuldigte (Geschäftspartner, Arbeitskollegen, Eheleute, Freunde) aber dieselben Interessen im Strafverfahren. Wenn dann unterschiedliche Kanzleien beauftragt werden (müssen), ist die Abstimmung oft schwierig. Schlimmstenfalls widersprechen sich die Verteidigungslinien. Wir können in einer Kanzlei mehrere Beschuldigte bei gleichen Interessen in ein und demselben Strafverfahren betreuen. Das sichert eine einheitliche Verteidigungslinie und spart Geld. Wir haben bereits in unzähligen Verfahren erfolgreich mit mehreren Verteidigern aus unserem Haus mehrere Beschuldigte verteidigt!

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Bundesweit und Regional

Defensio verteidigt bundesweit. Über unsere Standorte stehen wir Ihnen auch vor Ort persönlich zur Verfügung. Gerichte werden von allen Strafverteidigern bundesweit angefahren. In der Regel können wir aber einen öffentlichen Strafprozess und die damit einhergehende Belastung durch exzellent begründete Schutzschriften im schriftlichen Verfahren abwenden. In diesem Fall spielt es per se keine Rolle, wo sich die zuständige Staatsanwaltschaft befindet. Anders als bei rein regionalen Verteidigern verbreitet, kennen wir auch keine „Beisshemmungen“.

Durch unserer Standortnetzwerk und unseren hohen digitalen Standard können wir mit Stolz in jedem Verfahren bundesweit unser Versprechen einlösen: Wir sind für Sie da und verteidigen Ihre Recht unnachgiebig und fachlich exzellent, egal wo sich in Deutschland befinden.

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Kooperationsnetzwerk

Viele Strafverfahren hängen mit Zivilverfahren zusammen. Bei Gewaltdelikten (z.B. Körperverletzung) wird zivilrechtlich Schmerzensgeld geltend gemacht, in Wirtschaftsstrafverfahren geht es im parallelen Zivilverfahren häufig um enorme Schadensersatzforderungen. Vor allem aber beim Vorwurf einer Straftat am Arbeitsplatz existiert in aller Regel neben dem Strafrecht auch ein arbeitsrechtlicher Prozess.

Anders als andere Strafrechtskanzleien können wir diese Zivilverfahren dank unserer Kooperationskanzlei H/T Causa Civilis unter Leitung von Jan-Christian Thum-Raithel aus einer Hand betreuen. Ein echtes Alleinstellungsmerkmal und Vorteil über den wir schon verschiedenste Verfahren gewinnen konnten. Rechtsanwalt und Notar Thum-Raithel leitet die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei H/T Causa Civilis und ist seit Jahren Dozent und Autor zahlreicher Publikationen im gesamten Zivilrecht insbesondere im Arbeitsrecht. Er bildet künftige Anwälte und Richter im Rahmen der ersten und zweiten Staatsprüfung aus. Durch die einheitliche Vertretung sparen Sie nicht nur Geld. Die Strategien werden detailliert abgestimmt. Nichts ist schlimmer als der nicht strafrechtsaffine Zivilrechtler, der in seiner Klageerwiderung vorträgt, was strafrechtlich nie hätte ans Licht kommen dürfen.

Darüber hinaus verfügen wir deutschlandweit über ein Expertennetzwerk, wenn andere Rechtsgebiete eine Rolle spielen oder Sachverständige benötigt werden.

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Schnelle persönliche Termine und Service

Wer Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, hat keine Zeit zu verlieren. Unmittelbar nach Erhalt einer Vorladung oder nach einer Durchsuchung sollten Sie einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren.

Schnelligkeit ist unsere Stärke. Sie erhalten umgehend einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin für ein Erstgespräch. Noch am Tag Ihres Anrufs, spätestens am Folgetag können Sie ein persönliches und absolut vertrauliches Anwaltsgespräch, auf Wunsch mit Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder Fachanwalt für Strafrecht Albrecht führen.

Noch am selben Tag können wir Vernehmungstermine bei der Polizei absagen und Akteneinsicht beantragen.

Mit einem Team aus Rechtsanwaltsfachangestellten mit besonderer strafrechtlicher Schulung, Auszubildenden und laufend Rechtsreferendaren mit strafrechtlichem Schwerpunkt stehen wir an Ihrer Seite. Ihr Ansprechpartner ist dabei natürlich stets der von Ihnen mandatierte Strafverteidiger Ihres Vertrauens. Höchste Diskretion ist bei allen Mitarbeitern oberstes Gebot.

Wir begreifen uns als Dienstleister. Der Schriftverkehr mit Mandanten wird auf Wunsch vollständig digital geführt. Dank digitaler strafrechtlicher Datenbanken, die sämtliche relevante strafrechtliche Rechtsprechung und Literatur beinhalten, sind wir stets auf dem neuesten Stand.

Antiquierte Telefonzeiten mit Mittagspausen oder Büroschluss um 17:00 Uhr, wie in den meisten Kanzleien heute noch usus, kommen für uns nicht in Betracht. Sie erreichen uns ganztägig von 08:30 bis 19:30 Uhr (freitags bis 18:00 Uhr).

In Notfällen erreichen Sie uns 24 Stunden.