H/T-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht konnte vor dem Amtsgericht Hamburg Wandsbek erneut einen Erfolg verbuchen.
Seinem Mandanten wurde vorgeworfen, eine andere Person geschlagen zu haben. Ihm wurde zudem zur Last gelegt, hierfür eine Hundeleine als gefährliches Werkzeug verwendet zu haben.
Damit hätte es sich nicht nur im eine einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB gehandelt, sondern um eine gefährliche Körperverletzung gem. §§ 223 I, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Die Straferwartung liegt damit gegenüber der einfachen Körperverletzung (5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) bei der gefährlichen Körperverletzung deutlich höher (mindestens sechs Monate und bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe).
Nachdem Fachanwalt für Strafrecht Albrecht den Belastungszeugen allerdings über längere Zeit befragt hatte, blieb von dem Vorwurf nichts mehr übrig. „Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte wird freigesprochen“, lautete es daher (wie von der Verteidigung beantragt) vom Gericht.