Strafverteidiger: Christoph Grabitz, Rechtsanwalt, Strafverteidiger
Vorwurf: Beleidigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Unserem Mandanten wurde Beleidigung vorgeworfen. Er soll nach Sonnenuntergang ohne ersichtlichen Grund einen Nachbarn auf homophobe Art und Weise beleidigt haben, obwohl dieser dort mit seiner Frau und seinen Kindern lebt. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass es sich bei der schimpfenden Person wirklich um unseren Mandanten handelte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.