07. September 2022 | Defensio-Fälle

Empfänger ≠ Besteller

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Oliver Moro 

Vorwurf: versuchter Erwerb von Betäubungsmitteln 

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg  

 

Dem Mandanten wurde der versuchte Erwerb von Marihuana vorgeworfen. Er soll die Drogen bestellt haben. Die Staatsanwaltschaft nahm dies an, da sein Name auf einer entsprechenden Postsendung stand. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Moro die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass eine unbekannte Dritte Person den Namen des Mandanten bei der Bestellung angegeben hat. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt.