Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Verstoß gegen das Geschäftsgeheimnis
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Dem Mandanten wurde die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen. Er habe Mails von seinem Dienstaccount auf seinen Privataccount weitergeleitet, um diese zur Förderung seines später gegründeten Unternehmens zu nutzen. Nach Prüfung der tatsächlichen und rechtlichen Lage konnte die Staatsanwaltschaft in einer gut begründeten Schutzschrift vom Fehlen einer unbefugten Geheimniserlangung und Nutzung überzeugt werden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.