Datum der Einstellung: 18.06.2021 / Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Körperverletzung, Beleidigung Bedrohung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 18.06.21
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Dem Mandanten wurde Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen. Er wurde mit dem Vorwurf konfrontiert seine Ex-Freundin in Form von Schubsen, psychischer Gewalt und WhatsApp-Nachrichten Schäden zugefügt zu haben. Dr. Hennig konnte im Rahmen einer aussagepsychologischen Analyse herausarbeiten, dass die belastenden Aussagen nicht glaubhaft sind. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein. Unser Mandant war erleichtert darüber, dass ihm eine Anklage sowie eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart blieb.