Aktuelle Blogbeiträge

Betrunken eine Straftat begangen: Muss ich jetzt in die Psychiatrie?

Betrunken eine Straftat begangen: Muss ich jetzt in die Psychiatrie?

Die Zeiten wandeln sich: Früher war eine Unterbringung in der Psychiatrie für verurteilte Straftäter in vielen Fällen erstrebenswerter als das Gefängnis. Das ist heute nicht mehr so. Denn einmal untergebracht, ist es nicht mehr leicht, den Fängen der Psychiatrie zu entkommen. Ein zunehmend privatisierter Maßregelvollzug lässt seine Kundschaft ungern gehen. Selbst für kleinere Delikte kann man auf diese Weise „lebenslänglich“ bekommen.

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Catcalling unter Strafe stellen? Drei Gründe, die dagegensprechen!

Catcalling unter Strafe stellen? Drei Gründe, die dagegensprechen!

Catcalling meint das sexuell anzügliche Hinterherrufen oder Nachpfeifen durch Männer gegenüber Frauen, also eine verbale Form der sexuellen Belästigung. Immer wieder wird die Forderung nach der Erschaffung eines Straftatbestands laut, um dieses nervige Verhalten einzudämmen. Aus rechtsstaatlicher Sicht wäre die Neuschaffung eines entsprechenden Straftatbestands aber verheerend.

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Kinderpornografie: Gesetzesreform Mindest- und Höchststrafen

Kinderpornografie: Gesetzesreform Mindest- und Höchststrafen

Die Verbreitung und der Besitz kinderpornografischer Inhalte stellen schwere Straftaten dar und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 bzw. beim Verbreiten bis 10 Jahren geahndet werden. Erst im Jahre 2021 wurde der Straftatbestand für Kinderpornographie zu einem Verbrechen, also einem Tatbestand mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, hochgestuft. Die Verschärfung sollte dazu dienen Kinder besser vor Missbrauch zu schützen. Nun erfolgte eine erneute Reform, die den Tatbestand entschärfte.

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Deutschland im Superwahljahr 2024: Brauchen wir neue Gesetze, um Politiker vor Angriffen zu schützen?

Deutschland im Superwahljahr 2024: Brauchen wir neue Gesetze, um Politiker vor Angriffen zu schützen?

In den letzten Wochen sorgten mehrere Angriffe auf Politiker* für Aufsehen. Insbesondere der Überfall auf den Europaabgeordneten Matthias Ecke (SPD), der beim Aufhängen von Wahlplakaten von mehreren Personen zusammengeschlagen wurde, hat die Debatte um einen besseren Schutz von Politikern aufflammen lassen. Daneben liegt ein aktueller Reformvorschlag aus Sachsen vor, der künftig „Politisches Stalking“ unter Strafe stellen will.

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Am Beispiel der „nicht geringen Menge“: Wie sich die Justiz gegen das neue Cannabisgesetz auflehnt.

Am Beispiel der „nicht geringen Menge“: Wie sich die Justiz gegen das neue Cannabisgesetz auflehnt.

Die Rechtsprechung setzt sich in offene Opposition mit der gesetzgeberischen Intention, wonach an der bisherigen Definition der „nicht geringen Menge“ nicht mehr festgehalten werden könne und der Grenzwert daher deutlich höher liegen müsse als in der Vergangenheit. Drei Gründe, weshalb die vom Bundesgerichtshof propagierte Definition der „nicht geringen Menge“ verfassungswidrig ist.

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Darf es auch ein bisschen weniger Zeugnisverweigerungsrecht sein?

Darf es auch ein bisschen weniger Zeugnisverweigerungsrecht sein?

Macht ein Zeuge erst in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, ist es verboten, seine frühere Aussage durch eine Hintertür in das Strafverfahren einzuführen – etwa durch Befragung des Vernehmungsbeamten oder durch Verlesen des Vernehmungsprotokolls. Ob ein Zeuge dabei bestimmen kann, dass einzelne Vernehmungen nun doch verwertet werden dürfen, war bislang höchstrichterlich nicht entschieden. Klarheit über einen solchen Teilverzicht schaffte nunmehr der Bundesgerichtshof in seiner kürzlich veröffentlichten Entscheidung.

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10 Jahre Gefängnis für gemeinschaftliches Nichtstun?

10 Jahre Gefängnis für gemeinschaftliches Nichtstun?

Wer eine Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begeht, kann gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden. Der 2. und 6. Strafsenat des BGH hatte sich jeweils mit der Frage zu beschäftigen, ob eine solche gefährliche Körperverletzung auch durch Unterlassen (§ 13 Abs. 1 StGB), also durch gemeinschaftliches Nichtstun, möglich ist. Die Antworten der beiden Senate überraschen und könnten unterschiedlicher nicht sein.

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