ein Blogbeitrag von Rechtsreferendarin Kerrin Sofie Wilkat
Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht trifft Beschuldigte meist völlig unerwartet – mit gravierenden Folgen für Privatleben, Beruf, Psyche und Reputation. Besonders dramatisch ist es, wenn sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass die erhobene Anschuldigung unwahr oder sogar vorsätzlich falsch vorgetragen wurde. Der Straftatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) spielt in solchen Konstellationen eine zentrale Rolle – und bietet zugleich wichtige Ansatzpunkte für die Strafverteidigung.
§ 164 StGB: Was bedeutet falsche Verdächtigung im strafrechtlichen Sinne?
Nach § 164 Absatz 1 StGB macht sich strafbar, wer einen anderen wider besseres Wissen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger unwahr einer rechtswidrigen Tat bezichtigt.
Im Kontext des Sexualstrafrechts geht es dabei häufig um Aussagen wie:
- „Er/Sie hat mich vergewaltigt.“
- „Ich wurde sexuell genötigt.“
- „Er/Sie hat mich unter Drogen gesetzt und missbraucht.“
Wenn sich diese Aussagen als bewusst falsch herausstellen, handelt es sich um eine strafbare falsche Verdächtigung – mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Wichtig: Nicht jede ungerechtfertigte Anzeige ist automatisch eine falsche Verdächtigung. Entscheidend ist, ob vorsätzlich wider besseres Wissen falsch ausgesagt wurde. Dabei kommt es darauf an, ob bestimmte Kenntnis von der Unwahrheit im Zeitpunkt der Verdächtigung vorlag.
Belastende Aussagen im Sexualstrafrecht: Warum frühzeitige Verteidigung entscheidend ist
Sexualdelikte sind sogenannte Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Häufig gibt es keine objektiven Beweismittel – stattdessen steht die Aussage des vermeintlichen Opfers gegen die des Beschuldigten. Schon in diesem frühen Stadium können kleine Details oder unklare Formulierungen fatale Folgen haben, da es auf die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage ankommt.
Häufig neigen die Beschuldigten dazu, naiv oder emotional zu reagieren, um ihre Unschuld zu beweisen, was gar nicht möglich ist, wenn nicht gerade ein Video von der angeblichen Situation vorliegt. Man kann nicht beweisen, dass es etwas nicht passiert ist.
Ohne Akteneinsicht kann eine verfrühte Aussage bei der Polizei fatale Folgen haben. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig professionell verteidigen zu lassen – Strategie statt Reaktion.
Ein erfahrener Verteidiger prüft daher umfassend:
- Gibt es objektive Widersprüche in der Aussage?
- Ist die Aussage konsistent oder schwankt sie im Zeitverlauf?
- Wie detailliert und plausibel ist die Aussage?
- Liegen Hinweise auf ein mögliches Motiv für eine Falschbezichtigung vor (z. B. Rache, Beziehungskonflikte, Sorgerechtsstreitigkeiten)?
- Gibt es Fehler in der polizeilichen Ermittlungsarbeit?
Hier gilt: Je früher die Verteidigung eingebunden wird, desto größer sind die Chancen, Schaden abzuwenden. In aller Regel kann Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, der seit über zehn Jahren bundesweit erfolgreich bei Aussage-gegen-Aussage-Fällen verteidigt, durch eine gut begründete Schutzschrift eine Anklage verhindern.
Rolle der Verteidigung in der Frühphase des Ermittlungsverfahrens
Gerade im Sexualstrafrecht kann das Ermittlungsverfahren bereits tiefgreifende Folgen für den Beschuldigten haben – vor allem wenn sich der Vorwurf später als unbegründet herausstellt. Hausdurchsuchungen, Gewahrsam, Arbeitsplatzverlust oder familiäre Zerwürfnisse sind keine Seltenheit.
Ein spezialisierter Strafverteidiger kann in dieser Phase:
- Akteneinsicht beantragen und die Aussage systematisch analysieren
- Gegenüber der Staatsanwaltschaft auf entlastende Aspekte hinweisen oder Missverständnisse aufklären
- Schutz vor medienwirksamer Vorverurteilung schaffen
- Gezielte Beweisanträge vorbereiten und eigene Ermittlungen anregen
In aller Regel können wir mittels ausführlichen Schutzschriften eine Bestrafung und Öffentlichkeit verhindern.
Was tun bei Verdacht auf falsche Verdächtigung?
Wenn sich Hinweise verdichten, dass eine Anzeige bewusst falsch erfolgt ist, kann ein Strafantrag nach § 164 StGB gestellt werden. Die Hürden sind jedoch hoch – und der Ausgang solcher Verfahren ist schwer kalkulierbar.
Umso wichtiger ist es, professionell vorzugehen:
- Keine unüberlegten Aussagen gegenüber der Polizei
- Keine Kommunikation mit dem Anzeigenden oder Dritten zur „Aufklärung“
- Frühzeitige Einschaltung einer spezialisierten Strafverteidigung
- Eigene Beweissicherung z.B. durch die Sicherung von Chatverläufen oder Zeugen
Hier kommen Sie zu unserem Text: Was tun bei einer Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht?
Fazit: Gegen falsche Verdächtigungen kann man sich wehren – mit der richtigen Verteidigung
Ein falscher Vorwurf im Sexualstrafrecht ist mehr als eine unangenehme Anschuldigung – er bedroht Existenzen. Umso wichtiger ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren, sich frühzeitig professionelle Unterstützung zu suchen und nicht zu hoffen, dass sich das Problem von alleine löst. Wer frühzeitig handelt, die richtigen Verteidigungsschritte einleitet und auf eine erfahrene Kanzlei setzt, kann sich effektiv gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen schützen.
HT Defensio – Ihre Verteidigung bei falscher Verdächtigung im Sexualstrafrecht
Wer sich einem Ermittlungsverfahren im Bereich der falschen Verdächtigung im Sexualstrafrecht ausgesetzt sieht, braucht eine schnelle Strafverteidigung. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist ein bundesweit gefragter Experte bei der Verteidigung von Aussage-gegen Aussage-Konstellation. Er und sein Team stehen mit über zehn Jahren Erfahrung an Ihrer Seite. Gerade bei falschen Verdächtigungen nach § 164 StGB kommt es auf eine schnelle und präzise Einschätzung der Lage an. Wir setzen uns diskret, effektiv und mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.
Vertraulichkeit und Entschlossenheit – von Anfang an. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie umfassend.