10 Jahre Gefängnis für gemeinschaftliches Nichtstun?

10 Jahre Gefängnis für gemeinschaftliches Nichtstun?

ein Blogbeitrag von Rechtsreferendar Yannic Ippolito Wer eine Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begeht, kann gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden. Der 2. und 6. Strafsenat des BGH hatte sich...