ein Blogbeitrag von HT Strafverteidiger
Künstliche Intelligenz verändert die Art und Weise, wie digitale Inhalte erstellt werden. Programme wie die KI „Grok“ ermöglichen es Nutzern, innerhalb weniger Sekunden Bilder und Videos nach individuellen Vorgaben zu erzeugen. Dabei geraten zunehmend auch Inhalte in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden, die einen Bezug zu Kinder- oder Jugendpornografie aufweisen.
Viele Nutzer sind sich nicht bewusst, dass bereits die Erstellung, Speicherung oder Weitergabe entsprechender KI-generierter Inhalte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Immer häufiger werden Strafverfahren eingeleitet, nachdem Ermittlungsbehörden auf entsprechende Dateien oder Chatverläufe aufmerksam geworden sind.
Was ist Grok?
Grok ist eine von xAI entwickelte künstliche Intelligenz, die unter anderem Texte generieren, Fragen beantworten und Bilder erstellen kann. Nutzer können der KI konkrete Anweisungen geben („Prompts“), auf deren Grundlage Bilder oder andere Inhalte erzeugt werden.
Die technischen Möglichkeiten entwickeln sich rasant. Mit wenigen Eingaben lassen sich täuschend echt wirkende Darstellungen von Personen erstellen, darunter auch Inhalte mit sexuellem Bezug.
KI-generierte Kinderpornografie: Ist das strafbar?
Viele Betroffene gehen davon aus, dass ausschließlich echte Aufnahmen von realen Kindern strafbar seien. Diese Annahme kann gefährlich sein.
Der Gesetzgeber hat die Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft. Maßgeblich sind insbesondere die §§ 184b und 184c StGB.
Eine KI-generierte kinderpornografische Darstellung unterfällt jedoch eindeutig dem Tatbestand. Freilich müssen die auch sonst geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Ein echtes Kind ist aber gerade nicht erforderlich. Entscheidend ist Folgendes:
- Werden Kinder oder kindlich wirkende Personen dargestellt?
- Liegt eine sexuelle Handlung oder sexualisierte Darstellung vor?
- Ist die Darstellung geeignet, den Eindruck eines realen Kindes zu vermitteln?
- Handelt es sich um eine fotorealistische oder besonders lebensnahe Darstellung?
Bereits die Erstellung kann Ermittlungen auslösen
In der Praxis werden Strafverfahren nicht erst dann eingeleitet, wenn Inhalte verbreitet werden. Ermittlungen können bereits erfolgen, wenn entsprechende Dateien erstellt, gespeichert oder über Cloud-Dienste gesichert werden.
Hinzu kommt, dass viele KI-Anwendungen Nutzereingaben protokollieren oder Inhalte auf Servern speichern. Gelangen entsprechende Informationen an Strafverfolgungsbehörden, können Durchsuchungen, Beschlagnahmen von Computern und Smartphones sowie umfangreiche digitale Auswertungen die Folge sein.
Nicht selten stehen Betroffene plötzlich einem Vorwurf gegenüber, obwohl sie die rechtliche Tragweite ihres Handelns nicht erkannt haben.
Welche Strafen drohen?
Die möglichen Konsequenzen hängen vom konkreten Tatvorwurf ab.
Neben Geld- oder Freiheitsstrafen können insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht kommen:
- Hausdurchsuchungen
- Beschlagnahme von Computern, Smartphones und Datenträgern
- Auswertung von Cloud-Speichern und Messenger-Diensten
- Eintragungen im Bundeszentralregister
- berufliche Konsequenzen, insbesondere bei Tätigkeiten mit Kindern oder Jugendlichen
Gerade bei Vorwürfen aus dem Bereich der Kinder- oder Jugendpornografie können die Auswirkungen weit über das eigentliche Strafverfahren hinausreichen.
Verhalten bei einer Vorladung oder Hausdurchsuchung
Wer eine polizeiliche Vorladung erhält oder von einer Hausdurchsuchung betroffen ist, sollte keine vorschnellen Angaben zur Sache machen.
Die genaue rechtliche Bewertung hängt häufig von technischen Details, der Art der Dateien, den Umständen ihrer Entstehung sowie der Frage ab, welche Inhalte tatsächlich vorhanden waren. Eine maßgeschneiderte Strategie erfordert eine genaue Analyse der Ermittlungsakte.
Fachanwaltliche Verteidigung bei Vorwürfen im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten
Die strafrechtliche Einordnung von KI-generierten Darstellungen gehört zu den aktuell dynamischsten Entwicklungen im Strafrecht. Die technischen Möglichkeiten verändern sich rasant, während viele rechtliche Fragen noch nicht abschließend geklärt sind.
Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf die Strafverteidigung und die Vertretung von Beschuldigten spezialisiert. Die Verteidigung bei Vorwürfen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpornografie, bei Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen von Datenträgern oder wegen vermeintlich strafbarer KI-Inhalte ist ein besonderes Spezialgebiet von uns.
Kanzleigründer und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Verteidigung in komplexen Sexualstrafverfahren und digitalen Beweiskonstellationen. Fachanwältin für Strafrecht Mayer ist Fachkoordinatorin für Verfahren dieser Art. Beide sind nicht nur Fachanwälte sondern auch Fachanwaltsausbilder, das heißt sie bilden Fachanwälte und angehende Fachanwälte im Sexualstrafrecht aus.
Das Team unter Leitung von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig vertritt bundesweit Beschuldigte in Sexualstrafverfahren. Durch eine frühzeitige Akteneinsicht und die sorgfältige Analyse der technischen sowie rechtlichen Besonderheiten von KI-generierten Inhalten kann häufig eine Anklage und damit eine belastender öffentlicher Strafprozess verhindert werden.
Wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, haben Sie eine Vorladung erhalten oder fand bereits eine Hausdurchsuchung statt, stehen wir Ihnen als spezialisierte Fachanwälte für Strafrecht und Strafverteidiger bundesweit zur Seite.

