ein Blogbeitrag von Oliver Maurus, MSc Psychologie
Falschbeschuldigungen in Trennungssituationen
In Deutschland stellt das gemeinsame Sorgerecht im Fall von Trennung der Elternteile den Regelfall dar. Sofern hierzu Streitigkeiten bzw. hierüber Zweifel bestehen, entscheidet das Familiengericht, welche Sorgerechtsregelung dem Kindeswohl am besten entspricht. Nicht selten erheben die Elternteile gegenseitig dann falsche Anschuldigungen, um den Sorgerechtsstreit in ihrem Interesse zu beeinflussen. Falschbeschuldigungen in diesem Kontext sind nicht neu und auch nicht erkennbar zunehmend, jedoch ist seit einigen Jahren der Anschuldigungskomplex vermeintlich sexueller Taten der Väter gegen die Kinder und / oder gegen die Mutter im Anstieg. Doch wie erklären sich wahrheitswidrige Anschuldigungen dieser Art, welche schließlich erhebliche strafrechtliche Delikte den Vätern vorwerfen?
Grundsätzlich müssen solche falschen Anschuldigungen nicht absichtlich erfolgen, da solche schlicht auf einem Mißverständnis oder einer falschen Interpretation seitens der Mutter beruhen können. Auch können falsche Informationen an die Mutter herangetragen worden sein, sodass diese zu solcher Anschuldigung bewegt wird. Ebenso können bestimmte psychische Probleme der Mutter (z.B. paranoide Züge, Borderline-Störung, dissoziale Persönlichkeitsstörung) zu solchen Falschbeschuldigungen führen.
Oft jedoch zeigt die gutachterliche Praxis, dass Mütter solche Anschuldigungen auch gezielt einsetzen, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten und / oder dem Ex-Partner schlicht zu schaden, da ggf. verletzte Eitelkeiten oder Rachegelüste im Raum stehen. Sofern die Mütter dann noch die Kinder derart manipulieren, dass diese den Anschuldigungen entsprechende Angaben machen, sehen sich die Väter einer subjektiv aussichtslosen Lage ausgesetzt. Hier setzt ein aussagepsychologisches Gutachten an. Hierin wird anhand verschiedenster Daten und mittels wissenschaftlicher Methodik die Glaubhaftigkeit der Anschuldigungen bzw. die Glaubhaftigkeit von Schilderungen eben anderer Umstände beurteilt. Derartige Gutachten spielen im Strafrecht bei der Beurteilung von Zeugenaussagen eine erhebliche Rolle und werden vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben, jedoch ist dies ebenso seitens Privatpersonen möglich. So können zu Unrecht beschuldigte Väter sich exkulpieren und einerseits im Sorgerechtsstreit eine gerechte(re) Entscheidung ermöglichen, andererseits sich gegen eine mögliche strafrechtliche Ahndung erfolgreich zur Wehr setzen.Ein kürzlicher Fall in der gutachterlichen Praxis sei hierzu beispielhaft genannt: Eine Mutter von 2 Kindern wurde von ihrem Ehemann – aufgrund kultureller Aspekte – unterdrückt und in keiner Weise gleichberechtigt behandelt. Die Mutter sah alleinig die Möglichkeit, den Kindsvater des sexuellen Mißbrauchs der beiden Kinder wie auch ihrer Person zu bezichtigen, um somit ein für sie erfolgreiches Trennungsverfahren und eine schlichte „Entledigung“ des Ehemannes zu erreichen. Der Kindsvater kam nach Vorbringen dieser Vorwürfe in Untersuchungshaft, in der dieser bereits 5 Monate verbrachte, ehe ein aussagepsychologisches Gutachten herausstellen konnte, dass sämtliche Anschuldigungen und Schilderungen hierzu als „nicht glaubhaft“ zu qualifizieren sind. Nach Zugang dieses Gutachtens bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde der Kindsvater umgehend aus der Haft entlassen. Dieser geht nun juristisch gegen die Kindsmutter vielfältig vor, wozu das Gutachten jeweils als Grundlage dient.
Die Dynamik solcher Falschanschuldigungen ist in der Praxis als zunehmend feststellbar. Grundsätzlich sind Falschanschuldigungen gegen den ehemaligen Lebenspartner gegenüber dem gemeinsamen Kind ebenso nicht neu – hierzu existiert der psychologische Fachbegriff des „Parental Alienation Syndrome“. Hierbei lehnt das Kind (zunehmend) einen Elternteil ab, ohne dass es hierfür reale Gründe gibt. Gründe hierfür waren und sind bspw. das Schlechtmachen des einen Elternteils durch den anderen gegenüber dem Kind, sodass dieses derart beeinflusst wird, dass es schließlich den betroffenen Elternteil ablehnt. Diese dynamische Entwicklung wird oft gezielt und bewusst von Elternteilen in Trennungssituationen eingesetzt, um eigene Ziele zu erreichen. Dass Falschanschuldigungen sowohl seitens der Mütter als auch der Väter erfolgen, ist unbestritten. Allerdings ist in der psychologischen Gutachterpraxis wahrnehmbar, dass hier Mütter öfter als Väter negativ in Erscheinung treten. Wenn die Gruppe der Väter betrachtet wird, ist festzustellen, dass diese den Müttern in der Regel vermeintliche depressive Störungen, Substanzabhängigkeiten oder Borderline-Störungen sowie psychische Labilität ohne reale Grundlage vorwerfen. Zwar sollte es – und hierzu sind Diskussionen gar nicht zu erwägen – in Trennungssituationen stets um das Kindeswohl sich alles Verhalten der Eltern ausrichten, jedoch trifft – und dies wird wohl immer aktuell bleiben – folgendes Zitat von Ida Hahn-Hahn aus dem Jahre 1838 leider zu:
„Nicht das schmerzende Herz weint bei der Trennung am lautesten, sondern die gekränkte Eitelkeit, die sich im Stolze betrogen fühlt.“

