Erfolge im Strafrecht

CBD = THC? 

Strafverteidiger: Jonas Göttert  

Vorwurf: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln 

Ergebnis: Einstellung nach § 170 II StPO  

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck  

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einer Internetseite, die legal mit dem Verkauf von Cannabisprodukten mit einem THC-Gehalt unter 0,2% warb, ein Produkt mit einem tatsächlich höheren THC-Gehalt erworben zu haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Jonas Göttert herausarbeiten, dass von einem Erwerb erst dann ausgegangen werden kann, wenn der Erwerbende einen tatsächlichen Zugriff auf das Produkt erlangt. Eine bloße Online-Bestellung genügt dazu noch nicht. Das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin von der Staatsanwaltschaft eingestellt.