09. August 2022 | Defensio-Fälle

Unternehmensverkauf mit Folgen

Strafverteidiger: Patrique Robert Noetzel 

Vorwurf: Insolvenzverschleppung, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, u.a. 

Ergebnis: Geldstrafe 

Wo: Amtsgericht Lübeck 

 

Der bereits einschlägig vorbestrafte Mandant hat eingeräumt, sein zahlungsunfähiges Unternehmen aufgrund eines Burnouts und aus purer Verzweiflung an einen „Firmenbestatter“ verkauft zu haben. Das Unternehmen leitete er zunächst als formell eingetragener, später als faktischer Geschäftsführer bis zur Übergabe weiter. In dem Zeitraum vor dem Verkauf war er bereits nicht mehr in der Lage, die Sozialversicherungsbeiträge einiger Angestellter abzuführen und versäumte es, die Geschäftsbilanzen anzufertigen und zu veröffentlichen. 

Rechtsanwalt Patrique Robert Noetzel konnte das Gericht von der außergewöhnlich belastenden Situation seines Mandanten überzeugen. Mit einer sehr guten Begründung ist es ihm gelungen auch die Staatsanwaltschaft zu einer Einstellung hinsichtlich vorgeworfener Taten nach dem Verkauf zu bewegen. Das Gericht erkannte auf eine vergleichsweise niedrige Geldstrafe von 180 Tagessätzen.