10. August 2022 | Defensio-Fälle

Du sollst nicht lügen

Strafverteidiger: Oliver Moro  

Vorwurf: Besitz von Betäubungsmitteln 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, in einen Fall des Besitzes von Betäubungsmitteln involviert gewesen zu sein. Bei einem anderen Beschuldigten wurden in der Unterhose Betäubungsmittel gefunden. Er gab an, sie würden dem Mandanten gehören. In einer Schutzschrift legte Rechtsanwalt Moro dar, dass es sich um eine Schutzbehauptung des Mitbeschuldigten handelte. Der Mandant war mit dem Geschehen zu keinem Zeitpunkt in Verbindung gewesen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.