Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Besitz von Betäubungsmitteln
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, in einen Fall des Besitzes von Betäubungsmitteln involviert gewesen zu sein. Bei einem anderen Beschuldigten wurden in der Unterhose Betäubungsmittel gefunden. Er gab an, sie würden dem Mandanten gehören. In einer Schutzschrift legte Rechtsanwalt Moro dar, dass es sich um eine Schutzbehauptung des Mitbeschuldigten handelte. Der Mandant war mit dem Geschehen zu keinem Zeitpunkt in Verbindung gewesen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.