Strafverteidiger: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG
Ergebnis: Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Osnabrück
Dem Mandanten wurde der Besitz von Betäubungsmitteln in geringer Menge vorgeworfen. Im Rahmen einer Durchsuchung wegen eines gesonderten Ermittlungsverfahrens wurden in dessen Wohnung u.a. Cannabissamen und Marihuana als Zufallsfunde beschlagnahmt. Herr Albrecht konnte im Rahmen einer gut begründeten Schutzschrift herausarbeiten, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und die Schuld des Mandanten als gering anzusehen ist. Die Staatsanwaltschaft konnte so von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens überzeugt werden und stellte dieses entsprechend unserem Antrag gemäß § 153 Abs. 1 StPO ein.