26. April 2022 | Defensio-Fälle

Schlag ins Gesicht

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Körperverletzung 

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Dem Mandanten wurde Körperverletzung vorgeworfen. Er soll den Anzeigenerstatter verfolgt ins Gesicht geschlagen haben. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass die angeblichen Tatzeugen widersprüchliche Angaben gemacht hatten. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein. Unser Mandant war erleichtert darüber, dass ihm eine Anklage sowie eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart geblieben sind.