Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung nach § 170 II StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Oldenburg
Unserer Mandantin wurde eine Körperverletzung vorgeworfen. Sie soll zur Mittagszeit mit 2,7 Promille Alkohol im Blut pöbelnd auf das Gelände Ihrer Nachbarin gegangen und ihr dort kräftig an den Haaren gezogen haben. In einer detaillierten aussagepsychologischen Analyse konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht herausarbeiten, dass die Aussage der Nachbarin unglaubhaft war. Da diese aber die einzige Belastungszeugin war, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.