Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Diebstahl
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Süße Versuchung
Der Mandantin wurde Diebstahl vorgeworfen. Sie soll in einem Supermarkt mehre Lebensmittel, vor allem Süßigkeiten, in ihren Rucksack gesteckt haben und dann den Laden verlassen haben, ohne diese zu bezahlen. Dabei soll sie beobachtet worden sein und wurde von der Marktleiterin in ihr Büro gebeten. Die Ware wurde zurückgegeben. In einer umfassenden Schutzschrift hat Strafverteidiger Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft davon überzeugen können, dass an der Verfolgung der Tat kein öffentliches Interesse besteht und die Schuld unserer Mandantin als gering anzusehen ist. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.