01. Februar 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf des Diebstahls

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig  

Vorwurf: Diebstahl  

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover 

 

Süße Versuchung

Der Mandantin wurde Diebstahl vorgeworfen. Sie soll in einem Supermarkt mehre Lebensmittel, vor allem Süßigkeiten, in ihren Rucksack gesteckt haben und dann den Laden verlassen haben, ohne diese zu bezahlen. Dabei soll sie beobachtet worden sein und wurde von der Marktleiterin in ihr Büro gebeten. Die Ware wurde zurückgegeben. In einer umfassenden Schutzschrift hat Strafverteidiger Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft davon überzeugen können, dass an der Verfolgung der Tat kein öffentliches Interesse besteht und die Schuld unserer Mandantin als gering anzusehen ist. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.