17. Januar 2024 | Defensio-Fälle

Bewährung bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Strafverteidiger: Jonas Meese

Vorwurf: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Ergebnis: 7 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

Wo? Amtsgericht Rendsburg

 

Unserem Mandanten wurde Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Im Rahmen einer Durchsuchung wurde bei ihm diverse Utensilien zum Anbau von Marihuana und circa 500 Gramm Marihuana sowie Bargeld im vierstelligen Bereich gefunden.

In der Hauptverhandlung konnten die gesundheitlichen Gründe für den eigenen Konsum und das Erfordernis des eigenen Anbaus verdeutlicht werden. Ebenso konnte der vermutete Umfang des Handeltreibens korrigiert werden. Auf eine Einziehung des sichergestellten Bargeldes wurde daher verzichtet.

Unter Annahme eines minderschweren Falls wurde der Mandant zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.