Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Einfuhr und Erwerb von Betäubungsmitteln und Bannbruch
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Bremen
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe Cannabissamen in den Niederlanden bestellt und sie an sich schicken lassen. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Grabitz herausarbeiten, dass die Empfängeradresse unseres Mandanten gerade nicht ausreicht, um eine Täterschaft zu begründen. Gerade bei Paketen, die im Rahmen von Straftaten versendet oder empfangen werden, ist es normal, dass weder Name noch Adresse des tatsächlichen Bestellers auf dem Paket vermerkt sind. Die Täter erhalten von dem Postzusteller eine Nachricht, dass ihr Paket auf dem Weg zur Zieladresse ist. Dann finden sie sich dort ein, spiegeln dem Zusteller vor, dass sie der Empfänger seien und nehmen das Paket an sich. Antragsgemäß wurde das Verfahren eingestellt.